Hohe Nachzahlung ca. 1000 € - hoher Gasverbrauch

Hohe Nachzahlung ca. 1000 € - hoher Gasvebrauch

Hallo, weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Meine Freundin und ich haben eine 65 qm große Wohnung (2 Zimmer), im 2. Obergeschoss. Die Wohnung wird mit Gas über eine Therme beheizt. Therme der Firma Vaillant "ecoCompact". Die Therme wurde zuletzt im Januar 2013 gewartet. Zahlen monatlich an die Stadtwerke in Bielefeld einen Abschlag in Höhe von 150 €. Ende August kam die Jahresabrechnung. 992 € Nachzahlung !!! Abgerechnet wurde von Mitte Oktober 2012 bis August 2013. Stromverbrauch 1590 kwh. Das ist auch in Ordnung so. Gasverbrauch 23.704 kwh !!! Da liegt auch das Problem, wodurch die hohe Nachzahlung zu erklären ist. Wohnzimmer, knapp 30 qm, hat 3 Heizkörper, im Schlafzimmer, Badezimmer und in der Küche jeweils ein Heizkörper. In der Küche wird nie geheizt, im Badezimmer nur wenn es arschkalt und wir baden möchten. Baden kommt im Jahr nur 5-6 mal vor. Im Schlafzimmer haben wir glaube ich, wenn es hochkommt, nur 10-15 Tage geheizt. Im Wohnzimmer in der kalten Jahreszeit öfter. Ich selbst dusche in der Wohnung in der Woche nur zweimal, da ich auf der Arbeit auch duschen kann. Meine Freundin jeden 2. Tag. Sie ist 8 Stunden am Tag auf der Arbeit, ich bin 6 Stunden auf der Arbeit. Kochen tun wir 3-4 mal die Woche, am Abend und am Wochenende heizen wir im Wohnzimmer nie. Dafür brennen Kerzen und die Tagesdecke auf der Couch wärmt auch etwas. Warm-Wasser wird durch die Therme sehr schnell erhitzt. Es ist eine Altbau-Wohnung, trotzdem finde ich den Verbrauch von Gas mit 23.000 kwh verdammt hoch. Wir hatten zwar einen harten und langen Winter, aber da wir schon soviel bezahlen, haben wir sehr darauf geachtet, nicht zuviel Gas zu verbrauchen. Der Abschlag wurde von 150 auf 186 € erhöht. Habe erstmal Widerspruch eingelegt, die Stadtwerke hat mir circa 4 Wochen Zeit eingeräumt, um alles zu überprüfen. Die Therme habe ich soeben ausgestellt, schaue mir das morgen nochmals an, ob sich am Zähler etwas getan hat. Desweiteren habe ich heute den Zähler abgelesen und Verbrauch von Gas vom 15.08.2013 bis heute (20.09.2013) berechnet. Sind insgesamt 36 Tage und verbraucht haben wir 593 kwh Gas. Seit einer Woche heizen wir durch, da es kälter geworden ist. Ebenfalls haben wir seitdem 15.08.2013 unser Verbrauchsverhalten auch nicht geändert. Es ist zwar nicht sehr kalt, aber ich gehe davon aus, dass dieser Wert von 593 kwh (sagen wir mal für 30 Tage) dann der Durchschnittsverbrauch ist. Laut meiner Berechnung, Gasverbrauch (53 € brutto), Stromverbrauch (163 kwh - brutto 52 euro), Umsatzsteuer,etc komme ich auf eine Summe von 105 €. Im Winter wird mehr geheizt, bei milden Temperaturen gar nicht und Warm-Wasser benutzen wir dann auch kaum. Daher nehme ich die 105 € als Durchschnitt. Ich komme nicht weiter und frage mich, ob dies alles normal ist.

Vielleicht gibt es den einen oder anderen unter euch, der mir da Tipps mitgeben kann oder möchte. Danke im Voraus

Gas, Nachzahlung
Über 4000€ Nachzahlung bei der BARMER?

Moin Moin,

Ich bin seit 07/2020 arbeitslos. Mein Arbeitsvertrag wurde leider nicht verlängert, was auch von dem Arbeitgeber gemeldet wurde. Leider habe ich bis dato Probleme einen Job zu finden, aus unterschiedlichen Gründen. Ich habe mich bei der Arbeitsagentur auch nicht gemeldet. Zusammenfassend kann man sagen, dass die letzten Monate etwas deprimierend waren, der Lockdown hat alles nochmal etwas erschwert. Am 09/2020 bin ich 23 geworden und ich lebe noch bei meinen Eltern. Vor ungefähr einem Monat habe ich einen Brief von der Barmer/meiner Krankenversicherung bekommen, dass ich Nachzahlungen der letzten 4 Monate tätigen muss, die sich mittlerweile auf fast 4000€ belaufen. Die ersten Mahnbriefe wurden anscheinend verlegt und sind in Vergessenheit geraten. Ich beziehe weder Arbeitslosengeld oder sonst etwas. (Da fragt man sich, warum man fürs' Existieren bezahlen muss? Ich schade dem Staat nicht, aber werde auf übelste abgezogen. Wieso muss man sich pflichtversichern? Ich dachte Deutschland wär ein freies Land? Ich kann doch für mich entscheiden, ob ich mich versichern lassen will und oder nicht. Dann wundert man sich immer wieder warum soviele Menschen HarztIV beziehen und schwarzarbeiten.)

Man konnte die Briefformulare auch Online ausfüllen und abschicken was ich auch gemacht habe. Heute (20.01.2021) habe ich wieder einen Brief erhalten, dass ich wieder ca. 900€ zahlen solle, obwohl ich online angegeben habe, dass ich seit 07/2020 arbeitslos bin.

Meine eigentlich Frage wäre: 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich diese Mahngebühren senken kann? 

(Bitte keine unnötigen Kommentare wie:

"dAs iSt DoCh NiChT sO sChWeR, SiCh EiNfAcH dRuM zU KüMmErN" oder "seLbEr ScHuLd."

Wenn sie nicht weiterhelfen können, bitte nicht kommentieren. Danke.)

arbeitslos, Hilfe, Krankenversicherung, Nachzahlung, AOK, Corona
Hohe Nachzahlung für Gas und Strom an die Stadtwerke. Was soll ich tun?

Hallo, ich habe gestern von den Stadtwerken, bei denen ich Strom und Gas beziehe, meine Jahresabrechnung bekommen. Insgesammt müssen wir 1201,17 Euro nachzahlen. Unser monatlicher Abschlag wurde von ca. 75 Euro auf 214 Euro erhöht.

Ich wohne mit meiner Freundin in einer 80m² Altbau-Wohnung. Über und unter, sowie neben uns sind andere Mieter. Dies ist unsere erste Wohnung und Jahresabrechnung. Wir sind im Oktober 2007 eingezogen, da wir ein Studium angefangen haben. Bei der damaligen Anmeldung bei den Stadtwerken haben sie einen Monat unsere Leistungswerte gemessen um einen Abschlagspreis zu ermitteln, woraus dann die 75Euro resultierten. Wir haben eine Gas-Etagenheizung und wärmen auch unser Wasser damit.

Hier mal unser, der Abrechnung entnommer Verbrauch:

24.11.2007-30.04.2008 Zählerstand Alt: 9 Neu: 1185 Differenz:1176 Verbrauch:13.243 kWh

01.05.2008-30.09.2008 Zählerstand Alt: 1185 Neu: 1379 Differenz:194 Verbrauch:2184 kWh

01.10.2008-25.11.2008 Zählerstand Alt: 1379 Neu: 1711 Differenz:332 Verbrauch:3738 kWh

Verbrauch im Jahr: 19.165 kWh

Sind das realistische Werte? Hört sich ziemlich hoch an. Besonders von November bis April, da wir da die Heizung nur sehr sehr niedrig eingestellt hatten(es war auch nicht besonders kalt, da unsere Nachbarn scheinbar gut geheizt hatten).

Wie soll ich vorgehen? Habe mein Studium abgebrochen und bin auf Arbeitssu

Energiekosten, Gas, Nachzahlung, Nebenkosten
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

einkommensteuer, Finanzamt, Handyvertrag, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Prämie, EStg
Steuernachzahlung, was kann ich tun

Hallo,

Hintergrund: Dual Student von 2009- März 2013. Gehalt gering, daher hier keine Steuer gezahlt. Ab April 2013 Normal angestellt. Kam auf ein ungefähres Jahresgehalt von 36.000. Ledig, Steuerklasse 1.

Folgende Situation: Ich habe dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgegeben für 2011(hatte hier eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber erhalten, weswegen ich in dem Monat Steuern zahlen musste, die ich durch die Erklärung wiederbekommen habe). Nun habe ich ein paar Monate später im November die "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)" bekommen. Soll die Einkommenssteuererklärung abgeben für 2013.

Nun wundert es mich 1. dass in dem Schreiben steht: "Sie sind der Aufforderung zur Abgabe der folgenden Steuerklärung(en) bisher nicht nachgekommen" - welche Aufforderungen, habe nichts erhalten. 2. dass ich laut dem elster online auf einmal ca. 1600 nachzahlen soll. klar ich habe wegen dem geringen Gehalt im jahr 2013 von Januar bis März keine Steuern gezahlt, aber wie kommt jetzt so eine riesen Summe zustande? ich habe sämtliche brutto-netto rechner im internet bedient, nach denen ich nur ca 10-20 euro nachzahlen müsste(ich weiß, die sind nicht bindend aber der große Unterschied wundert mich). Ich habe auch bei https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp geguckt wie viel ich hätte zahlen müssen. Hiernach habe wirklich deutlich zu wenig gezahlt. Was kann ich nun tun?

Viele Grüße, -Fabian

Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?

Hallo ihr lieben

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus

Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.

Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).

Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.

Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.

Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).

22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren

3894€ (!!!!!)

Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.

Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.

UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)

Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund

Agentur für Arbeit, jobcenter, Nachzahlung, unterhaltsvorschuss
Steuerbescheid: Knapp 500€ Nachzahlung in Steuerklasse 2?

Guten Abend,

meine Mutter hat heute den Steuerbescheid für die Steuererklärung 2016 erhalten und muss unerwartet knapp 500€ nachzahlen - für sie ein großer Schock, da sie bislang immer Rückerstattungen bekommen hat. Ich muss zunächst anmerken, dass ich selbst keine Erfahrung mit Steuerangelegenheiten habe, und meine Mutter als Migrantin sich ebenfalls schwer tut, das Ganze nachzuvollziehen.

Was ich aber soweit als Ursache für die geforderte Nachzahlung verstanden habe, ist dass ihr zu versteuerndes Einkommen gestiegen ist, sodass die festzusetzende Einkommenssteuer nun knapp doppelt so hoch ist. Laut der "Bundesministerium der Finanzen"-Website liegt die Einkommenssteuer für Personen mit einem Einkommen von 13.670 - 53.665€ bei 1.112€. Meine Mutter kam 2016 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14.333€, womit sie im Vergleich zu den Vorjahren sozusagen eine Stufe "höher" gerutscht ist. Zum Vergleich: 2015 lag das zu versteuernde Einkommen bei 12.248€, die festzusetzende Einkommenssteuer damit nur bei 670€, da sie unter die Gruppe 8.473 - 13.469€ fiel.

Demnach ist die Forderung für mich zwar zahlenmäßig nachvollziehbar, aber einige Fragen bleiben dennoch offen. Wurden während des Jahres 2016 die monatlichen Steuerabzüge deshalb so niedrig gehalten, weil meine Mutter sonst auch immer in den Besteuerungsbereich von 8.473 - 13.469€ fiel? Warum wurden nicht direkt mit dem Monatslohn mehr Steuern abgezogen? Dass die festzusetzende Einkommenssteuer bei ihr von einem aufs nächste Jahr von 670 auf 1.112€ steigt, kann das Finanzamt vielleicht nicht vorhersehen. Aber gibt es dann nicht Unmengen an Menschen, die nur wegen ein paar Euro mehr Jahreslohn auf einmal ähnlich hohe Nachzahlungsforderungen erhalten? Nur wegen dieses gestaffelten Systems? Und auf welcher Grundlage werden die monatlichen Steuerabgaben dann festgesetzt? Mir scheint, man hat auf Grundlage des Vorjahrs abgezogen, und nun muss meine Mutter bei ihrem eher kleinen Einkommen die fehlenden 483,62€ auf einmal stemmen. Hat das wirklich seine Richtigkeit?

Ich hoffe die Angaben waren verständlich. Vielen Dank für jede Antwort.

einkommensteuer, Nachzahlung, steuerbescheid, Steuererklärung, Steuern
Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

einkommensteuer, Finanzamt, Nachzahlung, steuerbescheid, Progressionsvorbehalt