Führt eine Abfindung von Kleinstanwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) zu einer Steuernachzahlung?
Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber hatte ich eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung (bAV). Da es sich hierbei lediglich um eine Kleinstanwartschaft gehandelt hat, konnte diese nach dem Ausscheiden abgefunden werden. Mir wurde kürzlich der Betrag abzüglich Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag überwiesen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für den Monat der Auszahlung steht die Steuerklasse 6. Wenn ich diese Lohnsteuerbescheinigung nun im Programm zur Erstellung der Steuererklärung erfasse, führt das zu einer größeren Nachzahlung.
Wie kann das sein? Ich habe doch schon darauf Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt, welche mein ehemaliger Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hat. Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung sind übrigens, aufgrund der Höhe, keine angefallen.
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße :-)
2 Antworten
Womöglich liegt Dein Grenzsteuersatz höher als der angewandte Steuersatz nach LSK VI beim Lohnsteuerabzug für diese Zahlung.
Es kommt ja insgesamt auf das gesamte zvE an. Dann Steuerschuld minus Vorauszahlungen in Form von Lohnsteuerabzug, ergibt Nachzahlung oder Erstattung.
Während der Laufzeit der betrieblichen Versorgung waren die Beiträge von der Steuer und Renten/Krankenversicherung befreit.
Durch die Abfindung wurde die Steuerpflicht ausgelöst.
Es gibt Möglichkeiten diese Steuerpflicht zu glätten oder auch zu vermeiden. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Es hätte z.B. die Möglichkeit gegeben die Rente nicht abzufinden sondern die angesammelten Beträge in eine neue Altersvorsorge in Form einer Einmalzahlung einzuzahlen. Auch ist es möglich in bestimmten Konstellationen die Versteuerung auf mehrere Jahre zu verteilen. Ein Kontakt zu einem Steuerberater wäre sinnvoll.
Hier ist höchstwahrscheinlich folgendes passiert:
Der Arbeitgeber hatte keine Steuerkarte mehr von Dir in 2019 also musste er die Einkünfte nach Steuerklasse 6 behandeln. Aber auch die Steuerklasse 6 ist progressiv. Das bedeutet, dass die ersten 100 Euro weniger Steuern auslösen als z.B. 100 Euro bei einem Einkommen von mehr als 15000 Euro im Jahr oder mehr als 30.000 pro Jahr. Wir reden hier vom Grenzsteuersatz. Wie viel Steuern muss man bezahlen auf die letzten (in meinem Beispiel 100) x Euro meines Einkommens. Kannst ja mal progressiver Steuertarif googeln.
Der Arbeitgeber ist als z.B. von einem Einkommen aus dieser Kleinbetragsregelung von 3.000 Euro ausgegangen und hat nach der Tabelle meinetwegen 600 Euro Steuern abgezogen (20%). Wenn Dein gesamtes Einkommen aber in 2019 (oder wann auch immer) nicht die 3.000 Euro waren sondern (Beispiel) 40.000 Euro dann lösen halt zusätzliche 3.000 Euro nicht 20% Steuern aus sondern 36% Steuern aus. Also 720 Euro und da nur 600 Euro bislang bezahlt sind musst Du halt noch 120 Euro Steuern bezahlen. Hättest Du kein Einkommen erhalten dann würde Dir das Finanzamt die 600 Euro die Dein alter Arbeitgeber die abgezogen hat vollständig zurück erstatten. Kannst ja mal nach Grenzsteuersatz googeln.