Können Anleger von geschlossenen Fonds zu Nachzahlungen verpflichtet sein?
Können Anleger von geschlossenen Fonds zu Nachzahlungen verpflichtet sein?
4 Antworten
je nach Vertrag. Es kann auch sein, dass bereits gezahlte Ausschüttungen wieder zurück gefordert werden.
Ja, das ist möglich. Du kannst dies dem abgeschlossenen Vertrag entnehmen, in dem Rechte und Pflichten der Beteiligungsnehmer genannt sind.
Ähnliche Frage mit passenden Antworten: http://www.finanzfrage.net/frage/ist-man-als-teilhaber-eines-geschlossenen-fonds-verpflichtet-kapital-nachzulegen
Ein Beispiel: http://www.hansatreuhand.de/uploads/media/Leistungsbilanz_2010_Kurzfassung_01.pdf
Achte mal auf die ausgefeilte Wortwahl dieses Fondshauses auf Seite 9 (Hervorhebungen von mir):
Geschäftsentwicklung der Schiffsfonds
Emission Schiffe
Im Jahr 2010 erfolgte keine Neuemission von Schiffsbeteiligungen. Zur Sicherstellung der Liquidität, und damit des Schiffsbetriebes, wurden bei 18 Schiffen Betriebsfortführungskonzepte mit freiwilliger Teilnahme im Gesellschafterkreis umgesetzt. Hierbei wurden insgesamt rd. 51,9 Mio. EUR durch die Gesellschafter in Form einer freiwilligen Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen und/oder einer freiwilligen Kapitalerhöhung eingezahlt.
Das Desaster ist auf den anderen Seiten weiter detailliert beschrieben.
Das kommt auf die Bedingungen an. Bei manchen Fonds ist das so bei manchen nicht. Bei manchen kann auch die Ausschüttung gestoppt werden um diese zur Nachschusspflicht zu verwenden.