Lohn zurückfordern wg. Minusstunden, die ohne Eigenverschulden entstanden sind erlaubt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer einen Arbeitsvertrag mit einer täglichen oder wöchentlichen Regelarbeitszeit hat, muss vom Arbeitgeber entsprechend beschäftigt werden, damit das Regelgehalt gezahlt werden kann. Ist dies nicht der Fall, wäre das ein vom Arbeitgeber zu tragendes Betriebsrisiko lt. §615 BGB, d.h. nicht vom Arbeitnehmer zu verantworten. Mit anderen Worten: die Rückforderung aufgrund auszugleichender Minusstunden ist nicht zulässig.

Ist der Minussaldo des Gleitzeitkontos in willkürlicher Wenigerarbeit des Arbeitnehmers begründet, indem beispielsweise nicht die volle tägliche Arbeitszeit, sondern jeden Tag eine halbe Stunde weniger geleistet wurde, so ist dieser Minussaldo durch den Arbeitnehmer primär durch Arbeitsleistung vor Ausscheiden aus dem Unternehmen, ersatzweise durch Lohnverzicht auszugleichen.

Knackpunkt wird also der Nachweis sein, daß trotz Wille zur Leistung der Regelarbeitszeit durch die Arbeitnehmerin eine höhere Arbeitsleistung gar nicht erbracht werden konnte, da die Anforderung nicht bestand.

Das ist so ganz schwer zu beantworten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihrer Cousine da auf jeden Fall weiterhelfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da ohne anwaltliche Hilfe zu ihrem Recht kommt. Mir wurde hier kompetent geholfen http://www.arbeitsrecht-berlin.de/ LG