Nachzahlung Pflegegeld wird das angerechnet?

2 Antworten

Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht der Pflegende! Das Pflegegeld soll dazu dienen, dass sich der Pflegebedürftige dafür Pflegeleistungen einkaufen kann, oder Ehrenamtlichen Kosten ersetzen kann. Letztlich wird das Pflegegeld (Barleistung) ohne eine besondere Zweckbindung ausgezahlt. Über seine Verwendung muss nicht Rechenschaft abgelegt werden. Wird statt des Pflegegeldes (auch teilweise) ein Pflegedienst beauftragt, so wird die höhere Sachleistung zur Verfügung gestellt. Ggf. Teilleistungen aus jedem Bereich.

Der Pflegende kann, je nach Pflegeaufwand und Arbeitssituation, ggf. Beiträge zur Rentenversicherung erhalten.

Das laufende Pflegegeld wird nicht angerechnet, wie das bei der Nachzahlung aussieht, kann ich nicht sagen.

Mehr Info: http://www.pflegeverantwortung.de/

Das Pflegegeld ist für die Pflege gedacht. Folglich bekommt es der mit der Pflege beauftragte. Das musst nicht immer du sein. Deswegen sollte das Geld auch an den zu Pflegenden bezahlt werden. Zudem ist das Pflegegeld nicht als Einkommen anrechenbar. Das hat auch einen gesellschaftlichen Hintergrund, auf den ich hier nicht näher eingehen möchte. Ergo: keine Sorge auf Anrechnung, auch nicht bei einem einmaligen Nachzahlungsbetrag. Er ist ohnhin nur ein Obulus für deine Mühen ;-)