Werden Nachzahlungen aus Erwerbsminderungsrente mit Leistungen SGB II verrechnet.
Ich habe im September 2013 Erwerbsminderungsrente beantragt aus mediznischen Gründen. Diese wird mir jetzt als volle Erwerbsminderungsrente anerkannt. Nach einem Urteil des BSG war es nicht möglich, dass die RV mit dem Jobcenter die Nachzahlung verrechnet hat. Nach einer Gesetzesänderung der Bundesregierung ist dies nun ab 01.01.15 aber möglich. Gilt dieses Gesetz nur für Rentenangelegenheiten ab dem 01.01.15 oder auch für mich und wenn ja darf das Jobcenter die vollen Leistungen abziehen? Ich hab mal gehört, das nur 56 Prozent der KDU abziehbar sind.
MFG Michael
3 Antworten
Ich habe am 19.12.2019 den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt, wurde mir dann am 15.2.21 doch endlich bewillig bekommen. Rückwirkend vom 1.1.20 .Das Arbeitsamt beantragt von der Rentenversicherung rückwirkend den Betrag von ca. 7436,75 €. Ich sollte aber rückwirkend eine Rückzahlung von über 8501,65 € erhalten von der Rentenversicherung bekommen.
Da bleibt aber nur ein Betrag von 1064,90 € über.
Die Differenz zu Alg II und Erwerbsminderungsrente seit 1.1.20 ist aber 4180,35 € (was mir ausgezahlt werden müsste !)
wer bezahlt die Differenz ?
kann Jemand Auskunft geben ?
Danke
Ich habe am 19.12.2019 den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt, wurde mir dann am 15.2.21 doch endlich bewillig bekommen. Rückwirkend vom 1.1.20 .Das Arbeitsamt beantragt von der Rentenversicherung rückwirkend den Betrag von ca. 7436,75 €. Ich sollte aber rückwirkend eine Rückzahlung von über 8501,65 € erhalten von der Rentenversicherung bekommen.
Da bleibt nur ein Betrag von 1064,90 € über.
Die Differenz zu Alg II ist aber 4180,35 € (was mir ausgezahlt werden müsste !)
wer bezahlt die Differenz ?
Ab Rentenzahlung wird das Jobcenter die Zahlung einstellen. Du musstest doch sicher angeben, welche Leistung du erhalten hast. Die Rentenversicherung schließt sich mit dem Jobcenter kurz und dann wird eine Gegenrechnung gemacht. Der übrige gebliebene Betrag wird dir dann ausgezahlt.
Kann eben nicht sein, Verrechnung Jobcenter mit Rentenversicherung, da fehlen Mal einfach 3115,45 € Differenz Hartz 4 und Rentenversicherung. Schalte dann sofort meinen Anwalt ein !