Ich habe im September 2013 Erwerbsminderungsrente beantragt aus mediznischen Gründen. Diese wird mir jetzt als volle Erwerbsminderungsrente anerkannt. Nach einem Urteil des BSG war es nicht möglich, dass die RV mit dem Jobcenter die Nachzahlung verrechnet hat. Nach einer Gesetzesänderung der Bundesregierung ist dies nun ab 01.01.15 aber möglich. Gilt dieses Gesetz nur für Rentenangelegenheiten ab dem 01.01.15 oder auch für mich und wenn ja darf das Jobcenter die vollen Leistungen abziehen? Ich hab mal gehört, das nur 56 Prozent der KDU abziehbar sind.

MFG Michael