Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?
Hallo ihr lieben
Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus
Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.
Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).
Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.
Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.
Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).
22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren
3894€ (!!!!!)
Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.
Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.
UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)
Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?
Liebe Grüße und bleibt alle gesund
2 Antworten
Nein. Die Berechnen dir den UV ob du den beantragt hast oder nicht. Dies ist so richtig alles und du wirst auch keine Nachzahlung bekommen.
Weigert sich der Hartz 4 Leistungsempfänger für das Kind einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, so kann das Jobcenter die nicht beantragten Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse fiktiv auf die Leistungen des Kindes anrechnen
Und geweigert habe ich mich ja nicht , zu ihrem ejngefugten Zitat:
der Antrag auf UVG Leistungen wurde durch mich ja bereits 2021 gestellt und abgelehnt. Die 177 Euro trotzdem einbehalten seitens des Jobcenters
Wahrscheinlich besteht Anspruch auf UV. Das müssten Sie beim Jugendamt beantragen.
1.
Warum kümmerst Du dich erst jetzt darum, warum nicht seit 2020?
2.
Gegen die damaligen Bescheide kannst Du wohl nichts mehr machen, die sind rechtskräftig geworden.
3.
Das JC ist der falsche Ansprechpartner, umgekehrt wird ein Schuh daraus!!! Sehe zu, dass der Vater nunmehr den Unterhalt seit 2020 nachzahlt!!!
Danke für die Rückmeldung.
Aber zum Verständnis nochmal - die 177 Euro wurden als Einkommen vom Regelsatz abgezogen. Demnach sind das ja Euros die ich nicht erhalten habe trotz das sie mir zustehen. Mit 2 Kindern habe ich einen Regelsatz von 259 Euro (plus eigentlich die 177 Euro die mir aber ja angerechnet wurden weil Einkommen, Einkommen, welches ich nie hatte)
Also hatte ich eigentlich jeden Monat 177 Euro mehr Geld gehabt.....ob jetzt von der arge oder der Unterhalt s Kasse sei jetzt Mal dahin gestellt.
Grundsätzlich besteht aber doch seit 22 Monaten Recht auf diese 177 Euro? Sonst wären sie ja nicht als Einkommen voll angerechnet worden.
Oder habe ich einen Denkfehler 😅 falls ja sorry!!! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht
Ich komme darauf weil die UVG Leistungen meines großen Sohnes ja auch als Einkommen angerechnet werden , diese erhalte ich aber ja auch als "Einkommen".