Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011
Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.
1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?
2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?
Ich habe im Kalenderjahr verdient:
29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn
2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung
618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)
Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.
Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!
Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.
Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.
Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.
Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)
Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!
5 Antworten
Wers glaubt wird seelig, wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel. Ganz einfach, nenne neben den Jahresbrutto auch die aufgeführten Abzugsbeträge für Renten, Pflege, Kranken, Arbeitslosenversicherung die abgezogen wurden ca 20% komme ich meinetwegen auf 20000 zu versteuernden Einkommen und 2701 Steuer. Rechne ich 2264 Miete hinzu sind es schon 1059 mehr Steuer, nicht berücksichtigt die Progression, die Vorauszahlungen normalerweise nicht nötig, aber wenn schon,nenne bitte die Beträge. Je deutlicher die Beträge, desto leichter die Gegen Argumenttation.Es gibt ja nichts einfacheres, also die Beträge von der Steuererklärung abzulesen und hier zu nennen. Auch wenn dies Steinbrück so schwer fällt.
Hallo, da Du ( angeblich) den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die Mahnung mit der Aufforderung der Nachzahlung, würde ich den Einspruch dahingehend formulieren. Zeitgleich würde ich nun aber doch einen Steuerberater die Kopie der eingereichten Einkommensteuererklärung (die Du hoffentlich hast) durchsehen lassen. Der kostet zwar auch aber dann bist Du auf der sicheren Seite. K.
Ich hab das Schreiben ja vorgestern schon abgeschickt.
ich habe geschrieben, dass ich "eidestattlich" versichere den Steuerbescheid nicht erhalten habe, sondern nur die 1. Mahnung. Ich habe darum gebeten mir deswegen einen neuen Bescheid zukommen zu lassen. Außerdem habe ich geschrieben dass ich dem 1 (nicht erhaltenen) Bescheid widerspreche, da ich keine Gelegenheit hatte die Höhe der Nachzahlung (von 1813.- Euro) überprüfen zu lassen. Ich hoffe ich hab da nichts Falsches gemacht, was sich jetzt negativ auswirken kann..
Fangen wir doch mal mit den Formalien an: Du sagst, Du hättest den Bescheid nie bekommen. Gleichzeitig bist Du aber in der Sprechstunde des Finanzamtes erschienen und hast über den Inhalt eben jenes Bescheids ein Gespräch geführt. Das paßt doch nicht zusammen. Du kannst sicher sein, dass man da einen Aktenvermerk über die erteilte Auskunft angelegt hat, was im EDV-Zeitalter ja ohne große Mühen möglich ist und sich der Sache erinnern wird. Oder, hast Du da schon an Ort und Stelle erklärt, den Bescheid nie bekommen zu haben. Dann frage ich mich natürlich, wieso Dir nicht schon längst der Bescheid erneut zugestellt wurde.
Grundsätzlich ist es so, dass man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann, aber nur innerhalb eines Monats nach Zustellung. Ist nichts zugestellt, dann läuft die Frist nicht. Ich garantiere Dir allerdnigs, dass die Zweitschrift zumindest per Einschreiben/Rückschein wenn nicht sogar per Zustellungsurkunde zugestellt wird. Das FA ist da sehr mißtrauisch.
Was nun die Sache selber betrifft, so kannst Du von uns bei diesen dürren Angaben doch keine Beurteilung erwarten: Wir wissen nicht mal, ob Du verheiratet bist, wissen nichts über Sonderausgaben und Werbungskosten etc. So kann man keine seriöse Beurteilung abgeben.
Die einzige Kiste die hier rumsteht ist mein Katzenklo und da greife ich nicht rein.
Diese dürren Angaben sind wirklich alles was wichtig ist. Ich bin ledig, kinderlos, Werbungskosten liegen unter dem Pauschbetrag von 1000.- Euro. Keine Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung, Handwerkerrechnungen oder sonstwas.
Ich bin zum Finanzamt und habe gesagt, dass ich Ihre Mahnung und die Aufforderung zur Zahlung der Nachzahlung erhalten habe, aber den Steuerbescheid selbst nicht per Post erhalten haben. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ich gerne wüsste wie die hohe Nachzahlung zustandekommt.
Ich habe gelesen, dass man auch nach 1 Monat einen formlosen Antrag auf Änderung machen kann, wenn der Einkommensteuerbescheid "offensichtliche Unstimmigkeiten" enthält: http://www.steuer-schutzbrief.de/einspruch-gegen-steuerbescheid/ratgeber/einspruch-gegen-offensichtliche-unrichtigkeiten.html Kann ich ich davon Gebrauch machen? Falls das FA mir keinen neuen Bescheid ertsellen will?
Also es steht jetzt fest:
Die Nachzahlung ist so hoch, weil:
1) Der Bruttoarbeitslohn zu hoch angesetzt ist (ca. 1700.- Euro mehr)
2) überhaupt keine abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden (ca. 3.750.- Eur zuviel)
Was kann ich jetzt als nächsten Schritt tun, um das korrigieren zu lassen?
Gratuliere ! informiere sofort den Sachbearbeiter beim Finanzamt nochmals. Dort um die Zusendung des noch ausstehenden Steuerbescheides bitten. (Das, wie, weshalb, warum ist dort eigentlich bekannt). Der Vorteil dabei,die Zahlungs- und Einspruchsfristen beginnen, von Neuem zu laufen. Also Zeit für eine Korrektur. Das wäre erst einmal mein Rat dazu. Aber es melden sich ganz sicher noch die wahren Steuer Experten. K.
das nehmen wir mal gar nicht erst an ! Wie Du hier schon lesen konntest, das FA muss die angebliche Zustellung beweisen. Kann sie jedoch nicht. Abwarten ...... wenn es wirklich so sein sollte ( was ich nicht denke ) dann nochmals hier melden. Aber ich bin keine Expertin, warte noch etwas ab. K.
Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe
Das ist schon mal richtig.
und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege
Das ist Blödsinn, aber ungefährlich. Erstens heißt der Rechtsbehelf nicht Widerspruch, sondern Einspruch (na gut, das kannst du nicht wissen, wenn du den Bescheid nicht hast, weil du dann ja auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in den Händen hältst). Zweitens kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen. Ein solcher Verwaltungsakt ist nämlich nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben, also wirkungslos, also praktisch überhaupt nicht in der Welt. Und wie kann man gegen etwas kämpfen, was es gar nicht gibt?
Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen
Ich auch nicht. Statt dessen geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater und pfuscht da nicht allein dran herum.
kann man nicht gegen einen Verwaltungsakt, den man überhaupt nicht erhalten hat, Rechtsbehelf einlegen.
Das ist zwar richtig, aber abgabenrechtlicher Hochseilakt. Den Einspruch (vorsorglich) einzulegen kann hier nicht schaden.
Wenn das Fa von einer Bekanntgabe ausgeht, muss es konsequenterweise auch den Einspruch als verfristet zurückweisen. Durch die Aussage, den Bescheid nicht erhakten zu haben, ist hier also gar nichts passiert.
geht man mit sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten zum Steuerberater
Das ist hier in der Tat der richtige Weg.
Da hast du diesmal in die falsche Kiste gegriffen. Wenn er eine Mahnung über die Steuer bekommt, wird das Problembewusstsen geweckt.
Der Fragesteller hat hier vollkommen richtig gehandelt. Wenn auch nicht wirkungsvoll.