Warmiete Gaskosten nachzahlen?
Unser Mietvertrag Warmiete beeinhaltet keine Klausel zu Nachzahlung von Gas da es keine Sondervereinbarung im Vertrag gibt.Nun kam es zu einer Gasnachforderung.Müssen wir diese Bezahlen ?
der gemeinsame Gaszählerstand wurde abgerechnet und handschriftlich geteilt.Aus einer Vereinbarung evtl Gasbeteiligung zu leisten kann die Ex Vermieterin nach unserem Auszug eine Zahlung vor Gericht erzwingen?
4 Antworten
Der Mietvertrag ist in Bezug auf die Punkte, die in der Warmmiete enthalten sind, genau zu prüfen. Eine Warmmiete bedeutet nicht, dass damit alles abgegolten ist, sondern nur, dass die Nebenkosten in dem monatlichen Mietbetrag enhalten sind. Diese setzt sich aus der eigentlichen Miete ("Kaltmiete") und einem Anteil für Nebenkosten (Abschlag oder Pauschalbetrag) zusammen.
Ist die Rede von Abschlagszahlungen und bekommst Du eine Nebenkostenabrechnung jeweils zum Jahresende, so ist dies eine verbrauchs- und tarifabhängige Berechnung, d.h. wenn die unterjährig gezahlten Abschlagszahlungen nicht ausreichen, die Kosten zu decken, gibt es eine Nachforderung. Hast Du zu viel gezahlt, gibt es eine Gutschrift.
Ist die Rede von einer pauschalen Abgeltung der Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, etc. müssten dann genannt sein), so ist dies in der Tat eine Pauschale und es kann keine Nachforderung geben. Unter Hinweis auf §560 BGB kann allerdings die Betriebskostenpauschale für die Zukunft erhöht werden. Im Rahmen der gesetzlich erlaubten Grenzen könnten Vermieter auch eine Mieterhöhung versuchen (i.d.R. max. +20% in drei Jahren), was dann auch die Nebenkostenanteile betrifft, dies ist jedoch als Begründung für eine Mieterhöhung nicht zulässig (§§558, 559 BGB).
Bei einer vereinbarten Staffelmiete incl. Nebenkosten ist eine außerplanmäßige Erhöhung nicht zulässig.
Rückwirkend geht da gar nichts. Zahlt ihr eine Betriebskostenpauschale, kann diese nur bei einer entsprechenden Vertragsklausel angepasst werden. Bei eine echten Inklusivmiete gibt es gar keine Anpassungsmöglichkeit. Dem Vermieter bleibt aber die Möglichkeit, die Miete nach den Vorschriften des § 558 BGB anzupassen. Dazu ermittelt er die aktuelle Bruttokaltmiete unter Abzug der tatsächlichen Betriebskosten und passt diese bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. bis zur Kappungsgrenze an.
Warmmieten (ob inklusiv oder pauschal) sind jedoch ohnehin umstritten, da sie im Widerspruch zur HeizkostenV stehen. Sie sind daher nur in Ausnahmefällen zulässig.
Wenn es sich gemäß Vertrag um eine Inclusivmiete, ohne Ausweisung von Nebenkosten, handelte kann die Vermieterin keine Nachforderung geltend machen.
Also stellt sich die Frage - was wurde konkret vereinbart?
Die Brutto Kaltmiete( einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Heizung und Warmwasser) 325€ Warmiete 600€ monatlich gezahlt.Mündl.Vereinbarung bei Nachforderung Hälfte der Rechnung zu zahlen.
Eine "Warmmiete" bedeutet nicht immer, dass Gas, Wasser und Strom enthalten sind?
Oder bezahlt ihr eine Pauschalmiete?
Zahlt ihr neben der Miete noch zusätzlich monatliche Abschläge?
Habt ihr schon mal eine Nebenkostenabrechnung erhalten?
Im anderen Kommentar schreibst Du aber das Gegenteil:
"Die Brutto Kaltmiete( einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Heizung und Warmwasser"
Ausschließlich bedeutet ja gerade, dass diese zwei Position nicht in der Miete enthalten sind!!!
Ja ausschließlich ist richtig,nicht in der Miete enthalten.Danke für Ihre Antwort👍
Im Mietvertrag sind keine zusätzlichen Abschläge vereinbart ferner eine mündliche Vereinbarung über ggfls die Gasrechnung zu teilen sofern es eine Nachzahlung gibt.Wir hatten letztes Jahr freiwillig eine geteilte Rechnung beglichen.Eine Nettomiete und die Kosten für Wasser und Gas im Bruttovertrag enthalten sind.Die Bruttomiete bezahlt.