Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber hatte ich eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung (bAV). Da es sich hierbei lediglich um eine Kleinstanwartschaft gehandelt hat, konnte diese nach dem Ausscheiden abgefunden werden. Mir wurde kürzlich der Betrag abzüglich Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag überwiesen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für den Monat der Auszahlung steht die Steuerklasse 6. Wenn ich diese Lohnsteuerbescheinigung nun im Programm zur Erstellung der Steuererklärung erfasse, führt das zu einer größeren Nachzahlung.

Wie kann das sein? Ich habe doch schon darauf Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt, welche mein ehemaliger Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hat. Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung sind übrigens, aufgrund der Höhe, keine angefallen.

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße :-)