Immobilien verschenken an Angehörige

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  1. Wie beim Erben, 2. Grundbesitzwert (Verwendung durch Steuerbehörden zur Festlegung der Bemessungs-grundlagen für Grunderwerbs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern, vgl. §§ 138 ff. BewG)3. Ja ist zwingend vorgeschrieben