Haftung für die Verletzung eines Kindes an öffentlichem Badesee durch Angelhaken?
Ein kleines Kind hat sich beim Baden an einem öffentlichen Badesee verletzt, indem es auf einen Angelhaken getreten ist, der dort wohl einem Angler verloren ging. Denn nebenan dürfen Fischer angeln. Diese haben wohl ihre Grenzen übertreten und an dem Platz geangelt, der von der Stadt für die Badegäste gepachtet worden ist. Wer haftet für die Verletzung des Kindes?
1 Antwort
Ich würde die Stadt als Pächterin in Anspruch nehmen. Sie hat bestimmt dafür eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt ist mein Ansprechpartner, weil sie den Badeplatz an mich zum Baden überlassen hat. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass er frei von Gefahren ist, insbesondere frei von Angelhaken.