Wenn volljähriges Kind gegen den Willen der Eltern auszieht, wie sieht es mit der Unterstützungspfli
Eigentlich ist es ja klar, dass die Eltern die Kinder unterstützen bis diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Was ist aber wenn das Kind gegen den Willen der Eltern auszieht? Die Eltern können es sich nicht leisten eine zweite Wohnung zu bezahlen, aber das Kind will einfach weg. Müssen die Eltern dann mehr zahlen, als für das Essen, dass das Kind sonst zu Hause bekommen hätte? Müssen sie die Miete der neuen Wohnung mit finanzieren? Die Wohnung wäre nicht mal in einer anderen Stadt...
1 Antwort
Das ist ein durchaus kompliziertes Thema.
Schau dir dbzgl. bitte folgenden Artikel an: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php
Für dich interessant sind sicherlich die Beispielrechnungen, die anschaulich erläutern, wieviel Du zum Unterhalt deines "antrünnigen" Kindes beitragen musst.
Vielleicht machst Du das auch zusammen mit deinem Kind - schätze, dass dieses dann ein bischen Einsicht zeigt und seine Erwartungshaltung an ein "eigenes" Leben etwas reduziert, wenn nicht sogar - zumindest vorläufig - ganz aufgibt.
Ansonsten gibt es ja noch den "harten" Weg. Lass dich vom Kind verklagen. Bis da ein Urteil in trockenen Tüchern ist, nagt es eh schon am Hungertuch ...;-) (Bildlich gesprochen).
Fundstelle in o.g. Artikel: ... "ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB"