RTW gerufen nach Aspiration Kind. Muss ich zahlen?
Heute Abend hatte sich meine 1,5 Jahre alte Tochter beim Abendbrot verschluckt. Sie bekam blaue Lippen und roten Hautausschlag und kalten Schweiß. Nach eigenen Erstmaßnahmen ging es ihr besser. Später fing sie auf an zu weinen, bekam rote Augen, blau-marmorierte Haut und der ganze Körper zitterte. Wir riefen den RTW. Sie entscheiden nach dem abhorchen uns nicht ins KH zu fahren. Nicht notwendig laut Notarzt. Müssen wir nun mit einer Rechnung von dem Einsatz rechnen wegen einer Leerfahrt oder übernimmt das die Krankenkasse? Auf dem Protokoll steht: Tarif nicht abrechenbar.
5 Antworten
nein, es gibt keine rechnung hierzu. nicht jede fahrt, wenn man 112 ruft, muss im krankenhaus enden. trotzdem war es hier richtig, den rettungsdienst zu rufen, bei den körperlichen anzeichen, die die tochter gemacht hat.
Dies ist aber mit Sicherheit keine Finanzfrage, auch wenn es Geld kosten sollte!
Ja wir haben eine gesetzliche Krankenversicherung und der Notarzt hat die Karte nicht in sein Tablett gemacht. Die Krankenkassenkarte war im Tablet vom RTW.
ist alles gut, macht euch keine Gedanken, das zahlt die KK, ihr habt vollkommen richtig gehandelt, denn man kann nicht von Laien verlangen das sie abschätzen können ob ein RTW notwendig ist
Leerfahrten sind üblicherweise kostenpflichtig.
Bitte daher mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
in Österreich vielleicht,
aber nicht in Deutschland, denn hier ist eine Mutter die die 112 gerufen hat weil es ihren Kind schlecht ging und sie hatte Panik, und natürlich darf sie dann den Rettungsdienst rufen denn dafür ist dieser da und eine Rechnung gibt es dafür auch nicht, das zahlt die KK..
Besteht gesetzliche Krankenversicherung? Hat der Notarzt die Versichertenkarte einlesen lassen?
Falls nicht wird Euch demnächst die Abrechnung über den Notarzteinsatz zugehen. Ihr müßt dann Angaben zu der Versicherung machen. Wegen der schon recht außergewöhnlichen Notiz auf dem Protokoll ist allerdings nicht sicher ob der Notarzteinsatz ohne weiteres übernommen wird.