Hallo,

mein Mann bezieht seit 7 Monaten Arbeitslosengeld (Steuerklasse3, 1 Kind), also 67% (Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 24 Monate). Das besagte Kind wird in ein paar Monaten 25 und der Anspruch auf Kindergeld erlischt.

Interessant wäre zu wissen, ob der Bewilligungsbescheid ab dem 25. Geburtstag des Kindes neu berechnet und auf 60% herunter gesetzt wird oder der einmal berechnete Satz für die gesamte Bezugsdauer erhalten bleibt?