Sorgerecht?
was passiert, wenn die KM den KV, gemeinsames Sorgerecht, nicht in wichtige Dinge, z. B. Freiwilliger Rückstufung einer Schulklasse, Operation, informiert?
Welche Strafe droht der KM?
2 Antworten
Kein Kläger, kein Richter. Wobei, wenn es keine Not OP war, dann muss die Zustimmung beider Elternteile vorliegen, bzw. muss die KM das alleinige Sorgerecht nachweisen. Als Kindesvater wär ich sofort zum JA, bzw. Familiengericht. Schließlich hat man als KV nicht nur die Pflicht zu zahlen, sondern auch Rechte.
Ist da bei gemeinsamen Sorgerecht nicht immer die Unterschrift beider Elternteile notwendig? Wurde das umgangen? Und wie?
Wurde nicht ungangen, wurde nicht angefordert.
Unterschrift der KM war ausreichend, nach der Einverständnis des KV wurde nicht gefragt.