Erbausschlagung minderjähriges Kind?
Hallo, mein Sohn ist 4, der KV und ich sind getrennt und haben das geteilte Sorgerecht. Mein Cousin ist mit 38 Jahren verstorben und hat viele Schulden, er hat uns allen vor seinem Tod gesagt wir sollen das Erbe ausschlagen, in der Erbfolge, komme ich jetzt und danach meine Kinder, beim Jüngsten weigert sich der KV zu unterschreiben obwohl ich ihn informiert habe, das er damit unserem Sohn wirtschaftlich lebenslang schadet. Was kann ich tun, ist das Kindeswohlgefährdung, wie muss ich da vorgehen? Lieben Dank für die Antworten im voraus.
3 Antworten
An das Familiengericht wenden (eventuell vorher das Jugendamt fragen).
Das Familiengericht kann die Zustimmung des Vaters ersetzen.
Bei Streitigkeiten wenden Sie sich ans Jugendamt...bei finanziellen Streitigkeiten beantragen Sie Unterhaltsvorschuss...bei sonstigen Streitigkeiten Fragen Sie das Jugendamt inwieweit das Jugendamt ein Sorgerecht für das Kind bis zum 18ten Lebensjahr übernehmen kann....
Es gibt übrigens auch noch die Möglichkeit eines Nachlassinsolvenzverfahrens - ein lebenslanger Schaden für Dein Kind kann auch dadurch abgewendet werden, aber der Vorschlag von wfwbinder ist sicher die erste Wahl.