Erbausschlagung minderjähriges Kind?

3 Antworten

An das Familiengericht wenden (eventuell vorher das Jugendamt fragen).

Das Familiengericht kann die Zustimmung des Vaters ersetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Bei Streitigkeiten wenden Sie sich ans Jugendamt...bei finanziellen Streitigkeiten beantragen Sie Unterhaltsvorschuss...bei sonstigen Streitigkeiten Fragen Sie das Jugendamt inwieweit das Jugendamt ein Sorgerecht für das Kind bis zum 18ten Lebensjahr übernehmen kann....

Es gibt übrigens auch noch die Möglichkeit eines Nachlassinsolvenzverfahrens - ein lebenslanger Schaden für Dein Kind kann auch dadurch abgewendet werden, aber der Vorschlag von wfwbinder ist sicher die erste Wahl.