Ladendiebstahl + Vertragsstrafe + Rechtsanwaltsgebühren?
Ich habe im July im Supermarkt ein Deo ausprobiert.
Dabei wurde ich vom Ladendetektiv erwischt.
Ich war einsichtig und hatte das Deo dann bezahlt.
Leider habe ich die Quittung nicht mitgenommen.
Ein Schreiben von dem Supermarkt, mit einer Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe kam auch nicht.
Nun kam ein Brief vom Rechtsanwalt mit der Aufforderung die Vertragsstrafe + Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Mir wurde damals kein Zahlungsbeleg für die Vertragsstrafe mitgegeben.
Mir wurde auch nicht mitgeteilt, dass ich diese Vertragsstrafe in Höhe von 75 Euro bezahlen muss.
Die Polizei wurde auch nicht gerufen und der Ladendedektiv meinte, es wäre mit der Zahlung erledigt.
Muss ich nun die Vertragsstrafe und den Rechtsanwalt bezahlen?
1 Antwort
also zuerst frage ich mich woher ein Rechtsanwalt ihren Namen und ihre Adresse hatte?
Ohne Polizei müssen sie nichts unterschreiben... sie müssen auch nicht ihren Ausweis zeigen... und erst recht müssen sie nix sagen und sich abtasten lassen...oder in ihren tasche etc gucken lassen... sowas darf nur die Polizei
also woher ist ihre Adresse bekannt?
wenn sie etwas unterschrieben hatten...dann müssen sie auch die Strafen bzw kosten bezahlen...man muß es ihnen nicht sagen...in jedem Markt hängt sowas am Eingang ...an der Info des Marktes irgendwo hängt ein Schild wo steht Vertragsstrafe bei Diebstahl etcetc... sie erkennen beim betreten eines Marktes sowas automatisch an... sowas muß man jemanden nicht mündlich darauf hinweisen...
sie hätten die Polizei verlangen sollen...
Ja Diebstahl ist das nicht...gut den Ausweis haben sie vorgezeigt...mussten sie garnicht...Ich habe viele Jahre bei meinem letzten AG mit vielen Detektiven gearbeitet...das man von ihnen verlangen kann zu bezahlen...bei einmal kurz testen...naja ich war nicht dabei..die Polizei hätte zumindest komisch den Detektive angeguckt...Ich vermute das der Detektiv ihre Daten aufgeschrieben hatte oder Foto gemacht und das dem Ladenbesitzer gemeldet hatte.. vielleicht auch weil der Detektiv eine bestimmte Menge an vergehen erfüllen muß und nur für gemeldete wird er entlohnt...aber das ist Spekulation...schade das sie den bon nicht mehr haben...haben sie das vielleicht per kartenzahlung bezahlt...dann könnte man das trotzdem beweisen...aber bezüglich Vertragsstrafe muß ihnen niemand was sagen das muß in jedem Markt öffentlich irgendwo ausgehängt sein...meistens am Eingang...Alles Gute ihnen verbuchen sie es als negativerfahrung ab
Ich vermute der marktbesitzer bzw marktleiter hatte das entschieden...das ist sein Haustechnik...das darf er...Sie werden bezahlen müssen...nächstesmal bestehen sie darauf in ihrem Interesse die Polizei zu rufen...
Ich habe ja nichts gestohlen, nur den Duft getestet.
Das wäre dann eher Sachbeschädigung.
Der Ladendetektiv wollte meinen Ausweis sehen und hat nicht die Polizei gerufen.
Ich hatte das Parfüm ja hinterher sogar noch bezahlt