Wie wird Erbrecht geregelt?

7 Antworten

Ohne jegliche genauere Angabe kann ich nur empfehlen, selbst zu googeln nach

gesetzliche Erbfolge

Erben erster (zweiter, dritter) Ordnung

Pflichtteilsberechtigte

Erbausschlagung , Erbausschlagung Frist

Pflichtteilsanspruch geltend machen (kann man als Pflichtteilsberechtiger, muss man aber nicht)

(Allerdings frage ich mich, was genau da - außer ggf. Pflichtteilsansprüchen - unklar ist, wenn doch ein Testament vorliegt, und was hier unter 'rechtlicher Absicherung' zu verstehen ist)

Wenn ein Testament vorhanden und gültig ist (siehe wfwbinder), dann steht drin, wer was bekommt. Und das wars und ist bis hierher also ganz einfach.
Sollte der/die Verstorbene Ehegatten und oder Kinder haben und diese

  • stehen nicht im Testament, dann haben diese einen Anspruch auf einen Pflichtteil
  • stehen im Testament, aber mit weniger als dem Pflichtteil, dann haben sie Anspruch auf die Differenz zwisch ihrem Erbe lt. Testament und dem Pflichtteil (Pflichtteilergänzugsanspruch).

Der Pflichtteil bzw. die Ergänzung hat mit dem im Testament verteilten Erbe zunächst nichts zu tun. Der relevante Betrag muss aber als Geldleistung von den Testament-Erben gezahlt werden und schmälert natürlich deren Erbbetrag.

Und das war es auch schon sehr vereinfacht geschildert.
Denn insgesamt reichen die Informationen in der Frage für eine exakte Antwort ohnehin nicht aus.

Du kommst nicht darum herum, dich entweder in die Materie einzulesen (z.B. auf dieser Webseite: https://www.erbrecht-heute.de/) oder externe (kostenpflichtige) Hilfe durch einen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Das klingt wirklich nach einer schwierigen Situation, tut mir leid, dass du da gerade durch musst. Erbrecht ist tatsächlich ziemlich kompliziert, vor allem wenn Immobilien und mehrere Erben im Spiel sind. Ich kann dir aus eigener Erfahrung raten, möglichst schnell einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten, bevor sich die Sache weiter verkompliziert und es möglicherweise zu Streitigkeiten kommt.

Als ich vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Lage war, hat mir diese Kanzlei gkanzlei.de/erbrecht-muenchen in München echt gut geholfen. Die konnten mir genau erklären, wie die Erbfolge funktioniert und was es mit den Pflichtteilen auf sich hat. Besonders bei Testamenten gibt es oft unklare Formulierungen, und die können dann helfen, das alles rechtssicher aufzulösen.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie sehr verständnisvoll sind und versuchen, Streit in der Familie zu vermeiden, indem sie Lösungen vorschlagen, die für alle fair sind. Vielleicht wäre das auch für dich eine Option?


GandalfAwA  19.09.2024, 12:46

Tolle Antwort, das kann ich nur unterstreichen. 😊👍

Es gibt ein Testament, aber es ist nicht ganz klar, wer wie viel bekommt, und ob alle rechtlich abgesichert sind.
  1. Das Testament (wenn gültig, also handschriftlich, oder notariell) geht grundsätzlich vor.
  2. Lediglich die Kinder, die Ehefrau, oder die Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch. Kinder vor den Eltern. Ehegatte ggf. neben Kindern, oder Eltern.

Also Beispiel (konstruiert) Jemand verstirbt ohne Kinder, unverheiratet und seine Eltern sind schon verstorben = Nur das Testament gilt.

Jemand verstirbt und vererbt sein Vermögen an eine (oder mehrere Personen), die weder Eltern, Kinder, Ehegatte sind. Die Kinder, wenn vorhanden bekommen trotzdem die Hälfte als Pflichtteil.

Für Ehegatten, oder Eltern gäbe es ähnliche Regelungen, aber dann kommen wir hier zu zu viel Text.

Also einfach Prüfung:

A. Ist das Testametn gültig?

B. Gibt es Kinder, Ehegatte, Eltern?

Liegt B nicht vor, gilt das Testament. Gibt es was von B., im Einzelnen prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die beste Wahl ist ein Fachanwalt für Erbrecht

Lesen Sie mal Ihren Text durch...da ist nicht ein Hinweis zu lesen...Wie kann man da Tips geben

1.was für ein Testament?

2.wer ist gestorben?

3.Gibt es noch andere Testamente...evtl ältere die von der Art her noch gültig sind...zb vertragstestament?

4.wer steht im Testament?

Fragen über Fragen

Ich würde sagen sie ergänzen ihren Text...ansonsten kann ihre Frage nicht beantwortet werden...

Ein fragetermin beim Notar bzw Anwalt kostet nicht viel