Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu
Hallo,
es geht um Folgendes:
Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.
Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.
2 Antworten
Ja, auf jeden Fall
Den Anwalt kenne ich auch! Der verdient nämlich immer, so unbedeutend die Sache auch sein mag. Du hast doch schon jede Menge Antworten zu der Sache bekommen. Was machst Du Dir denn Sorgen? Verrate uns doch mal, um welche Summen es da überhaupt geht. Dann würde ich mir vielleicht Sorgen machen, dass Du Dir Sorgen machst.
Hallo Fear24,
"Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift."
na also - lass doch den RA seine Arbeit machen, der wird seine Zulassung nicht beim Preisausschreiben gewonnen haben ! Du hast damit etwas in den Händen, was willst du mehr ?
Ich denke deine Zweifel sind unbegründet ! K.
der wird seine Zulassung nicht beim Preisausschreiben gewonnen haben !
Allenfalls als Trostpreis. Der Hauptgewinn war nämlich eine Waschmaschine. Das war wenigstens was handfestes!
Du hast auf dieses Thema schon hinreichend gue Antworten bekommen. warum also noch einmal die gleiche Frage?
Zur Erinnerung:
Diesmal geht es ja darum, wie ich das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel herausfinden kann und ob mein Anwalt das Richtige tut, da er anstatt einer Herausgabeklage eine negative Feststellungsklage machen will, falls das Inkassobüro nicht reagiert. Um diese 2 Fragen ging es gestern nicht.
Es geht um 2500€, die komplett abbezahlt sind. Und wenn in 10 Jahren plötzlich wieder versucht werden würde, die Summe zu vollstrecken, dann müsste ich doch zusätzlich zu den 2500€ für 10 Jahre Zinsen zahlen, oder nicht? Wenn dann eine Summe über 5000€ rauskommen würde, hätte ich ein Problem.