Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Kann ich zuerst Beschwerde einlegen und im nachhinein den Grund einreichen wieso?
Wie im Titel steht wurde mein Verfahren eingestellt und ich habe eine 14 tägige Frist dazu Beschwerde einzulegen (Davon jetzt noch 10 Tage übrig). Ich suche derzeit nach einem Anwalt und bis das alles geklärt ist sind die 10 Tage möglicherweise schon rum, was ich natürlich nicht möchte. Meine Frage nun, kann ich jetzt eine Beschwerde einreichen in der ich im Prinzip nur sage "Ich möchte dass das Verfahren weiter geht" und dann mehr Zeit haben mir einen Anwalt zu suchen, oder muss ich die Beschwerde jetzt schon begründen?
3 Antworten
Ja, einfach schreiben, dass die Begründung folgt. Gibt dann ne etwas längere Frist.
Üblicherweise kann man die Begründung für den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nachreichen. Bei sonstigen Behörden.
Ja, nicht hilfreich.
Wiederholungsfragen sind hier unerwünscht!
Und wenn der Staatsanwalt ein Offizialdelikt einstellt, wirst Du mit Deiner Beschwerde vermutlich eh nichts!
Und warum fängst Du erst jetzt mit der Suche nach einem Anwalt an?
Weil es am Geld fehlte. Und keine Ahnung was dein Problem ist direkt so aggressiv zu antworten aber chill mal bisschen dein Leben hä ich hab dir nichts getan