Was tun wenn Schuldner nicht zahlt und keine aktuelle Adresse hat?
Ich habe einer Bekannten 15000€ geliehen. Dies wurde schriftlich festgehalten und hätte bis Ende April zurück gezahlt werden müssen. Auf Anrufe und Nachrichten reagiert sie nicht. Außerdem ist sie vor ein paar Monaten nach Österreich in eine WG gezogen( Adresse bekannt, allerdings kein Name an Postkasten/Klingel), ist aber noch unter der Anschrift ihrer Eltern gemeldet. Wenn ich einen Mahnbescheid an die Adresse ihrer Eltern schicken lasse, gilt der dann als zustellbar? Oder müsste ich sie vorher wegen Verletzung der Meldepflicht anzeigen, um ihren tatsächlichen Wohnort herrauszufinden. Lohnt es sich ein Inkasso Unternehmen oder Rechtsanwalt zu beauftragen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten an mein Geld zu kommen (Klage wegen Vertragsbruch etc.)? Ich bin um jede Hilfe dankbar.
5 Antworten
Fangen wir mal so an: Ist von der Bekannten denn etwas zu holen, hat sie also Geld?
Wenn man eine Forderung von Anfang an für unrealisierbar hält kann es vernünftiger sein, nichts zu unternehmen.
Allerdings ist so ein Vollstreckungstitel natürlich 30 Jahre vollziehbar und da kann sich viel tun.
Mit dem Mahnbescheid und der Zustellung an die deutsche Adresse könnte man anfangen. Aber: Wenn dann die Eltern die Annahme der Zustellung ablehnen weil ihre Tochter da nicht mehr wohnt fangen die Probleme an. Eine Klage wäre bei unbekanntem Aufenthalt auch öffentlich zustellbar, ein Mahnbescheid nicht.
Zustellung in Österreich ist im übrigen in beiden Verfahren möglich, Erfolg bei den Gegebenheiten ungewiss.
Das Ordnungsamt kannst Du im übrigen getrost vergessen. Das wird nicht im Ausland ermitteln und eine Klage wegen Vertragsbruchs gibt es ohnehin nicht. Simple Zahlungsklage ist das Mittel der Wahl.
Um den Anwalt wirst Du ohnehin nicht herum kommen. Bei diesem Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig und da herrscht Anwaltszwang.
Vor dem Landgericht würde im übrigen auch ein Mahnverfahren landen wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird.
...;-) ....
Mahnbescheid durch Einwurf-Einschreiben? Selten so gelacht.
Im Übrigen ist deine Theorie, dass der Briefkastenleerer auch für die Kenntnisnahme der Schuldnerin zu sorgen hat, schlichtweg Unsinn. Abgesehen davon: Einwurf-Einschreiben kann man nur selbst zur Post aufgeben. Ein rechtkräftiger Mahnbescheid muss bei Gericht beantragt und von diesem zugestellt werden.
Du siehst, es gibt schon gewichtige Gründe, warum ein Mahnbescheid persönlich per Postbote zugestellt werden muss.
Juergen hat völlig recht:
Die Zustellung von Mahnbescheiden und Klagen muß zwingend per Postzustellungsurkunde erfolgen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde
Wenn man sich nicht daran hält, kann es Ärger geben. Kann mich an ein Urteil aus Begien erinnern das hier bei uns für vollstreckbar erklärt werden sollte. Dummerweise hatte die belgische Justiz die Klage per Einschreiben zugestellt. Folge war, das wegen dieses Formfehlers die Anerkennung versagt wurde. Hier in Deutschland taugte das Urteil danach nur noch als Kaminschmuck.
Wenn es eine D Meldeanschrift gibt, sende einen Mahnbescheid. Gibts online direkt bei Gericht (keine Dienstleister nutzen )
https://www.online-mahnantrag.de/
kosten ca. bei 150000 Euro Summe 146,50€ Gebühren. Wird diese zugestellt und nicht widersprochen, beantrage einen Vollstreckungsbescheid und dann "PFÄNDE DIE KONTEN" soweit dir bekannt (Macht der Gerichtsvollzieher am Whnsitz/Meldeanschrift des Schuldners.
Danach kannst du in Deutschland Konten, Löhne, Mietkautionen oder Grundstücke pfänden. Die Schuf a des Schuldner ist das schlecht und der Schuldner spürt die Auswirkungen
In Österreich wird das teurer und schwieriger - das wirst du Anwälte brauchen. Das lohnt nur wenn der andere Geld hat um alles zu bezahlen. Ich würde dann aber erst einen Teilbetrag pfänden - reduziert die Kosten
Aber solange die in D angemeldet ist, kannst du dort auch was zustellen.
Der Titel den nur nach dem Vollstreckungsbescheid bekommst gilt 30 Jahre
Hier gibt es noch einige Antworten aus einer sehr ähnlichen Frage:
https://www.finanzfrage.net/frage/wenn-schuldner-unbekannten-aufenthalts---wie-ist-er-zu-verklagen
Siehe meine Antwort auf gutefrage.net
https://www.gutefrage.net/frage/was-tun-wenn-schuldner-nicht-zahlt-und-keine-aktuelle-adresse-hat
Ganz ehrlich: Warum machst du dir selbst diesen Stress? Lass das doch einen Dienstleister für dich erledigen - am besten ein Inkassobüro, die sind darauf spezialisiert (Rechtsanwälte sind damit meistens eher überfordert). Inkassounternehmen haben dafür spezielle Datenbanken und Recherche-Netzwerke und finden den Schuldner auch in den entlegendsten Gebieten.
Mein Tipp: forderung.com (FORDERUNG.COM GmbH aus Hamburg). Die tragen die Kosten meistens auf eigenes Risiko und setzen sich somit ins gleiche Boot wie der Gläubiger. Komplexere Sachen habe ich auch oft meinem Anwalt gegeben aber der kommt bei Adressrecherchen etc. meistens nicht übers Einwohnermeldeamt hinaus und wenn's da keinen Eintrag gibt, gibt der auf.
"Professionelle Schuldner" versuchen ja oft gezielt ihre Gläubiger über ihren Wohnort im Unklaren zu lassen damit sie sich vermeintlich ihrer Schulden entledigen - wenn das aber zu oft passiert, landen sie irgendwann in solchen Datenbanken (schufa etc.) und die Inkassofirmen haben dort direkte Zugänge oder Geschäftsbeziehungen dorthin und können das direkt abrufen - noch dazu ist das für dich als Inhaber der Forderung kostenlos - gibt also keinen Grund, das nicht mal zu probieren.
Ich habe da ziemlich viel ausprobiert, viel Stress gehabt und Lehrgeld bezahlen müssen - unterm Strich ist aber Inkasso für mich das sinnvollste Mittel der Wahl.
Wählt man die Zustellform "Einschreiben durch Einwurf", dann ist es ausreichend, wenn der Postbote den Brief in den Postkasten wirft und er gilt auch ohne Unterschrift des Empfängers als zugestellt. Damit laufen dann die Fristen und es ist das Problem desjenigen der den Briefkasten leert, dass die Schuldnerin auch Kenntnis von dem Einschreiben erhält.