Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?
Hi, ich hatte mal wieder seit langem mit jemandem das Gespräch darüber, ob es möglich ist, während man hier in Deutschland eine MPU ablegen müsse z.B als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Cannabis durch einer Polizeikontrolle, mit einem Führerschein, der in dem Fall in Australien gemacht wurde, ein vollwertiger Führerschein, mit welchem dann ein internationaler beantragt wurde, um in der Lage zu sein, in anderen Ländern zu fahren.
In dem Fall hat die Person über 2 Jahre in Australien gelebt und dort auch den kompletten Prozess durchlaufen von Theorie, Praxis und "begleitenden Fahren".
Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?
Als Beispiel: Einer Person wurde 2015 bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, da diese unter Einfluss von Drogen das Fahrzeug geführt hat.
Die Person hat aus persönlichen oder job relevanten Gründen sich dazu entschieden in ein anderes Land auszuwandern, ganz gleich ob langfristig oder nicht anfangs die Intention war.
Nun beschließt die Person, nach über einem Jahr Aufenthalt in Australien, einen Führerschein zu machen, da diese ja keinen nachweisen kann, um ihn übertragen zu lassen oder einen internationalen zu beantragen.
Nach einer Weile ist der Führerschein bestanden und die Person ist qualifiziert, alleine ein Fahrzeug zu führen. Internationaler Führerschein wurde beantragt.
So... Ist es legal or illegal für diese Person, diesen Führerschein hier in Deutschland zu nutzen und ein Fahrzeug zu führen?
Da mich eine ähnliche Frage vor Jahren brennend interessiert hat, wo ich des öfteren gehört und gelesen habe, dass man trotzt MPU einen EU-Führerschein in z. B Rumänien, Tschechien, Polen u.s.w machen kann und der gelten würde.
Unter der Voraussetzung, dass man nachweisen kann, einen Wohnort für mindestens 6 Monate in dem Land besessen zu haben.
Somit könnte dieser Führerschein hier wohl in Deutschland genutzt und einem nicht abgenommen werden, sofern man sich nicht wieder strafbar macht mit genau dem gleichen Vergehen, welches zur MPU geführt hat.
Halbwissen wurde bei der Fragestellung sicher nicht helfen und eine verlässliche Antwort bieten.
Würde mich mal interessieren, ob diese Aussagen stimmen mit dem EU-Führerschein als Alternative und ob der geschilderte Fall der Person erlaubt, mit dem Führerschein in Australien erworben hier im Deutschland genutzt werden kann.
Liebe Grüße
4 Antworten
§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG:
Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
Das wird auch so im Führerschein vermerkt.
Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?
Nein darf sie nicht - das ursprüngliche Fahrverbot, die Aufforderung zu einer MPU wirkt weiter. Bedeutet in der Endkonsequenz .... es würde sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln.
Definition : Fahren ohne Fahrerlaubnis
https://www.juraforum.de/lexikon/fahren-ohne-fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein – Unterscheidung
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Führerschein. Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich einer Fahrerlaubnis (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Diese ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der beim Führen eines Fahrzeugs (im Original!) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden muss (vgl. § 4 Absatz 2 Sätze 1 und 2 FeV).
Die Fahrerlaubnis ist also eine amtlich erteilte Zulassung, die den Inhaber zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen befugt. Der Führerschein ist demgegenüber lediglich eine amtliche Bescheinigung beziehungsweise ein Dokument, mit dem der Nachweis erbracht wird, dass der Inhaber über eine Fahrerlaubnis verfügt.
Nein! Diese Person darf überall anders fahren, nur in Deutschland nicht.
Man nennt das Phänomen auch Führerscheintourismus. Fährst du trotzdem, machst du dich strafbar, die Strafe sind mehrere hundert Euro, der Führerschein wird zurück nach Australien geschickt und du kannst zusehen, wie du den wiederbekommst.
Das gilt auch für Führerscheine, die du vielleicht in Polen, Rumänien und anderswo in der EU gemacht hast. Du darfst dann in der gesamten EU fahren, nur niemals auf deutschem Boden. Denn in Deutschland hast du kein Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen, weil du eben die Kraftfahreignung aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht erfüllst.
Willst du fahren, musst du einen Antrag auf "Zuerkennung des Rechts, von ausländischen Fahrerlaubnissen Gebrauch zu machen" stellen und dementsprechend die MPU o. ä. nachholen.
Wenn sich hier in D jemand dauerhaft aufhält, dann muss er seinen ausländischen Führerschein doch in einen nationalen umtauschen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt.
Stimmt! Aber...
Darum ging's ja nicht.. Der Person kam die Frage auf jetzt wo sie zu Besuch in Deutschland sein wird.. Dabei war es keine Rede von dauerhaften Aufenthalt.
Wow, ich bin überwältigt! So viele Antworten und input!
Danke dafür schon mal Leute, damit hat sich auch meine Annahme bestätigt, welche für mich auch einfach logisches Denken war und von dem was ich sonst noch so gehört habe.
Ich schätze, den Leuten wird da das blaue vom Himmel versprochen, was auf unserem Grund so überhaupt nicht legal umgesetzt werden kann.