Kann ich mit einem Schufa-Basisscore von 94,25 % einen Dispositionskredit bekommen?

Guten Tag,

vor kurzem habe ich ein neues Girokonto bei der Consors eröffnet. Darüber soll künftig mein gesamter Zahlungsverkehr laufen. Mich hat etwas stutzig gemacht, dass ich nicht sofort einen Dispositionskredit erhalten habe, obwohl ich diesen mit beantragt hatte. Naja jetzt habe ich mir mal eine Schufa auskunft geben lassen und ich habe einen Basisscore von 94,25% was laut tabelle ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko bedeutet.

Ist das nun schlecht oder nicht?

In der Auskunft stehen nur allgemeine Dinge wie Girokonto, Abschluss eines Kreditkarten und Handyvertrages. Also nichts negatives. Ich weiß auch gar nicht wieso ich ein erhöhtes Risiko darstellen sollte, da ich Beamter bin und monatlich ein gutes und gesichertes Einkommen habe.

Kann dieser Score einen Dispositionskredit behindern? Nicht dass ich ihn unbedingt brauche, aber er soll eben als Sicherheit dienen.... Bei Consors habe ich angefragt und eine Standardrückmeldung bekommen. Sollte ich nicht direkt nach Kontoeröffnung einen Dispo erhalten kann ich diesen nach dreimaligem Gehaltseingang beantragen. Ich mache mir jetzt etwas sorgen, dass meine SCHUFA das behindert, obwohl nichts negatives drin steht und ich daher auch nicht weiß wie dieser Score zustande kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Franke

Bank, Dispo, Finanzen, Girokonto, Hilfe, Kredit, rechnung, Schufa, Zahlungsverkehr
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden
Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?

Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Baufirma beauftragt, mein Haus zu sanieren. Es wurden einige Arbeiten durchgeführt, aber fast alles mangelhaft. Habe dafür auch ein schriftliches Gutachten. Ich habe mehrmals die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben, Unteranderem auch zwei Mal schriftlich Fristen gesetzt. Die Reaktion des Firmenbesitzers war, dass er jedes Mal, wenn er hier ankam, versucht hatte Druck auszuüben, dass ich den Restbetrag überweise. Ich hatte bis jetzt nur die Hälfte der Rechnung ausgeglichen, den Rest wollte ich überweisen, wenn die Mängel behoben werden. Ende letzten Sommers hatte er versucht einen Mangel zu beheben, ging aber wieder so einiges daneben. Er "heulte" sich bei mir aus, dass es schwer ist heutzutage einen guten Handwerker zu finden und er hat angeblich nicht nur bei mir solche Spuren hinterlassen. Lange Rede kurzer Sinn. Nun hat jetzt die Baufirma Insolvenz angemeldet. Vom Anwalt der Baufirma bin ich aufgefordert worden, den Restbetrag zu zahlen, was ich eigentlich nicht einsehen möchte. Habe ich eine Chance da irgendwie für mich günstig rauszukommen oder muss ich den offenen Betrag tatsächlich noch zahlen? Schließlich müssen die Mängel noch behoben werden, was natürlich eine andere Firma nicht kostenlos durchführen würde. Ich glaube , der Gang zu einem RA bleibt mir nicht erspart, was auch für mich zusätzliche Kosten bringen würde. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Baurecht, Insolvenz, rechnung

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