Falsche Steuernummer in Rechnung benutzt, was nun?

Guten Morgen,

folgende Problematik.

Ich hab 2012 eine freiberuflich selbständige Tätigkeit aufgenommen und natürlich beim Finanzamt gemeldet. Ich bekam daraufhin eine neue Steuernummer zugeteilt, die ich dann immer in den Rechnungen die ich schreibe angegeben habe.

Alle Einkommenssteuererklärungen habe ich auf dieser Nummer abgegeben.

2015 habe ich versehentlich meine alte Steuernummer bei der Steuererklärung angegeben und den Fehler sofort beim Finanzamt gemeldet. Da kam aber nix dazu.

2016 kamen 2 Erinnerungen zur Steuererklärungsabgabe. Nämlich für die alte und für die neue Nummer. Die Steuererklärung habe ich ganz normal auf die neue Nummer geschrieben und dem Finanzamt den Fehler mitgeteilt.

Der Steuerbescheid kam dann auf die alte Nummer :/ What? Obwohl ich die neue Nummer angegeben habe.

Seitdem will das Finanzamt ständig auf die alte Nummer die Steuererklärung, in Briefen ist immer die alte Steuernr. angegeben und auf mehrfaches nachfragen kam nie eine Reaktion bis heute.

Heute habe ich einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wird dass seit 2015 die alte Steuernummer und eine komplett andere Steueridentifikationsnr. gültig sei.

Was ist mit der Nummer die sie mir 2012 doch zugeteilt hatten wegen der freiberuflichen Tätigkeit? Ich hab seit 2012 immer auf diese Steuernr. die Rechnungen geschrieben. Die ist seit 2015 jetzt scheinbar komplett falsch?!

Ich verstehe auch nicht warum ich neue Nummer ohne Hinweise bekomme. Ich wusste das nicht mal. Ich habe nur zufällig bemerkt dass in Schreiben vom Finanzamt immer die alte Nummer stand, die eigentlich nicht stimmt.

Sollen die neuen Rechnungen jetzt mit der alten Nummer geschrieben werden? Was soll ich denn jetzt machen? Was ist mit den Rechnungen ab 2015, die Nummer ist falsch. Die Steuererklärung haben die aber immer angenommen mit der neuen Nummer.

Danke.

Finanzamt, rechnung, Steuererklärung, steuernummer
Haftpflichtschaden nur gegen Vorlage der Rechnung möglich?

Hallo Leute,

der Freundin meiner Frau ist das Handy meiner Frau beim betrachten aus der Hand gerutscht und auf den Fliesenboden gefallen (Backcover gebrochen).

Es handelt sich um ein iPhone XS Max und der Schaden wurde der privat Haftpflicht gemeldet. Wir haben das Handy zu einer Firma gesendet die die Plausibilität des Vorgangs prüft und haben den Schadenshergang bestätigt und anerkannt.

Nun das Problem: die Versicherung will nicht bezahlen weil keine Rechnung vorliegt. Ich habe das Handy gebraucht über eBay gekauft. Habe der Versicherung einen Screenshot vom kaufabschluss über ebay und einen Screenshot meiner Überweisung gesendet. Außerdem habe ich noch einen Kostenvoranschlag von Apple eingeschickt auf dem zu erkennen ist das das Handy im Juli 2019 gekauft wurde. Das reicht denen aber nicht. In dem Antwortschreiben heißt es

"Damit wir für sie aktiv werden können, benötigen wir einen eindeutigen Anschaffungsnachweis. Bislang liegt uns kein oder ein nicht eindeutiger Anschaffungsnachweis für die beschädigte Sache vor. Die Eigentumsverhältnisse lassen sich daher nicht genau bestimmen."

Der Verkäufer von eBay antwortet mir nicht mehr also komme ich an keine Rechnung mehr ran. Der Zeitwert ist doch aber über die bestätigt von Apple in dem eindeutigen kaufdatum problemlos möglich.

Auf telefonische Nachfrage wurde meiner Frau erzählt das Handy könnte ja jedem gehören und es könnte 10 Jahre als sein. Außerdem wurden wir bezichtigt das handy könnte ja geklaut sein.

Gibt es einen Gesetzestext auf den ich mich berufen kann das ich keine Rechnung brauche?

Vielen Dank

Liebe Grüße

rechnung, Privathaftpflichtversicherung
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Stromrechnung Mahnung?

Guten Abend,

kurze Vorgeschichte: Wohnte 3 Jahre in einer Wohnung, Vermieter sagte um Strom wird sich gekümmert (Wegen Anmelden). Wärend der Zeit die Stromrechnung von 10€ immer überwiesen. Natürlich angerufen und gefragt wieso nur 10€? Antwort: Tja kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wir setzten es auf 45€ Monatlich... gut... Jahresabrechnung kam und wieder wurde nur 10€ Monatlich verlangt. Der Grund: nie eine Karte zum ablesen bekommen und abgeschickt... nach 3 Jahren wegen Auszug festgestellt. Wärend dieser Zeit kam auch wer vom Stromanbieter und lieste die Zähler von mir ab. Aber selbst danach kam nix...

Bis ein halbes Jahr nach dem Auszug, wusste ich nicht mal das ich selbst auch Strom kündigen musste. Jetzt bin ich schlauer... Vertrag entsteht ab den Verbrauch und nur der Verbraucher kann kündigen. Vor etwa 2 Monate per Telefon geklärt und gekündigt. Wegen den Ablesekarte oder was auch immer, habs erwähnt, aber kein weiteres Wort dazu. :/

Seit dem warte ich auf die Rechnung und heute war es endlich soweit.

MAHNUNG! O____O

Wo war die Rechung oder wann kam diese?! Muss es gleich eine Mahnung sein?!

Als wären die 1785€ bis zum 15. nicht genug... was ich natürlich Nicht sofort zahlen kann.

Was machen? Anrufen und eine Ratenzahlung ausmachen? Ein Anwalt suchen?

Kann man mir den Strom abdrehen? Ab 100€ soll wohl möglich sein?! Kan man sich vor solch einer Rechnung noch retten? Hab was gelesen von "Abschlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen" Was ist wenn sie keine Ratenzahlung akzeptieren? Und wieso muss solche Post immer Samstags kommen? :/

Bin über jede Hilfe sehr dankbar. :)

Strom, rechnung, Mahnung
Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Kann nach einer Bezahlten Rechnung noch eine weitere Rechnung für einen Differenzbetrag gestellt werden?

Guten Abend, ich habe heute unerfreuliche Post vom Tüv bekommen. Dieser fordert die Begleichung eines Differenzbetrages für eine Praktische Führerscheinprüfung. Kurz zur Erläuterung: Ich habe im August eine Rechnung erhalten für die Theoretische und Praktische Führerscheinprüfung Klasse B. Die Theoretische habe ich auch abgeschlossen und da gabs keine Probleme. Damals habe ich beide Bezahlt und alles stimmte. Der Tüv hat aber zum 7.12. die Preise erhöht und ich habe meine Praktische Prüfung, die ich im August bezahlt habe, am 19. Dezember gemacht. So wurde mir jetzt eine Rechnung geschickt, dass ich den Differenzbetrag von 6,78€ begleichen soll, da "Wir den Prüfauftrag erst dann abschließen, bzw. an das Straßenverkehrsamt zurücksenden können, wenn der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist", was für mich schon nach einer Drohung klingt wie etwa "entweder du bezahlst oder wir nehmen dir deinen bestandenen Führerschein wieder weg."

Es geht mir nicht darum, hier 7€ zu sparen, ich finde es einfach eine Dreistigkeit, was hier abgezogen wird. Ich kann doch auch nicht für ein vorbestelltes Produkt später noch einmal zur Kasse gebeten werden, da das Produkt in der Zwischenzeit teurer geworden ist.

Für den Fall, dass ich hier im Recht liege, dass das so nicht geht, finde ich es eine Frechheit, was da abgeht. Liege ich nicht im Recht, habe ich halt Pech gehabt. Dreist finde ich es trotzdem.

Grüße und noch schöne Feiertage, Frederik

rechnung, TÜV
Darf ich die Handwerkerrechnung kürzen?

Sachverhalt: Badrenovierung. Baumaßnahme wurde erst eine Woche später begonnen als vereinbart (1 Woche Urlaub umsonst). Die frisch verputzte Wand musste nochmal aufgehauen werden, da der Monteur etwas vergessen hatte an der zugeputzen Stromabzweigdose für den Badheizkörper zu schalten. Der Spiegelschrank wurde falsch aufgegangen, so dass neue zusätzliche Löcher in die neu gelegten Fliesen gebohrt wurden.

Die Duschabtrennung wurde falsch montiert, so dass die Seitenwände nicht mehr passten und neu bestellt werden mussten. Wartezeit wieder 5 Wochen. Badaccessoirs (Handtuchhalter, WC Bürste, usw) wurden nicht rechtzeitig bestellt. Wartezeit 4 Wochen. Toilette wurde falsch montiert. Das ist Gott sei Dank rechtzeitig aufgefallen, bevor sie wieder von der Wand abgefallen ist.

Dazu noch Kleingkeiten, z. B. das Waschbecken wurde erst nach ca. 4 Wochen - nach mehrmaliger Aufforderung - mit Silikon verklebt. Dauer der Renovierungsarbeiten wurden vom Handwerker auf 10-14 Tage angegeben mit der Zusicherung, dass nach 14 Tagen alles fertig ist. Nach ca. 3-4 Wochen war das Bad wieder benutzbar, jedoch nur provisorisch. Nach ca. 5 Monaten war das Bad soweit fertig gestellt. Die letzte Silikonfuge wurde dann nach 11 Monaten fertiggestellt.

Die Abschlusszahlung haben wir bis zu diesem Zeitpunkt einbehalten und noch nicht bezahlt. Ich möchte die Gesamtrechnung gerne aufgrund dieser Tatsachen kürzen.

Ist dies möglich? Wenn ja, um wieviel Prozent?

Würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

rechnung, Mangel, Renovierung
Kann ich mit einem Schufa-Basisscore von 94,25 % einen Dispositionskredit bekommen?

Guten Tag,

vor kurzem habe ich ein neues Girokonto bei der Consors eröffnet. Darüber soll künftig mein gesamter Zahlungsverkehr laufen. Mich hat etwas stutzig gemacht, dass ich nicht sofort einen Dispositionskredit erhalten habe, obwohl ich diesen mit beantragt hatte. Naja jetzt habe ich mir mal eine Schufa auskunft geben lassen und ich habe einen Basisscore von 94,25% was laut tabelle ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko bedeutet.

Ist das nun schlecht oder nicht?

In der Auskunft stehen nur allgemeine Dinge wie Girokonto, Abschluss eines Kreditkarten und Handyvertrages. Also nichts negatives. Ich weiß auch gar nicht wieso ich ein erhöhtes Risiko darstellen sollte, da ich Beamter bin und monatlich ein gutes und gesichertes Einkommen habe.

Kann dieser Score einen Dispositionskredit behindern? Nicht dass ich ihn unbedingt brauche, aber er soll eben als Sicherheit dienen.... Bei Consors habe ich angefragt und eine Standardrückmeldung bekommen. Sollte ich nicht direkt nach Kontoeröffnung einen Dispo erhalten kann ich diesen nach dreimaligem Gehaltseingang beantragen. Ich mache mir jetzt etwas sorgen, dass meine SCHUFA das behindert, obwohl nichts negatives drin steht und ich daher auch nicht weiß wie dieser Score zustande kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Franke

Bank, Dispo, Finanzen, Girokonto, Hilfe, Kredit, rechnung, Schufa, Zahlungsverkehr
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt

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