Unfall ohne Schaden, andere schickt trotzdem eine Rechnung?
Ich bin beim Einparken ganz leicht an ein anderes Fahrzeug gestoßen. Da der Eigentümer nicht anwesend war, habe ich die Polizei gerufen und alles zu Protikoll gegeben. Wir haben uns zuasmmen das andere Fahrzeug angesehen und fest gestellt, dass älter Kratzer da waren, die aber nicht von meinem Fahrzueg stammen konnen, auf Grund der darüberliegenden Schmutzschicht und der geometischen Unmöglichkeit einer Berührung beider Fahrzeuge an dieser Stelle. Der Fahrzeughalter des anderen Autos hat sich jetzt aber bei mir gemeldet und mir sofort eine Rechnung geschickt. Muss ich auf diese Rechnung reagieren? Ich habe mit der Polizei geredet und die haben mir nochmals bestätigt, dass zu dem Zeitpunkt der Inspektion kein Schaden von mir verursacht wurde.
2 Antworten
Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Du kannst natürlich dem Rechnungsschicker (RS) Deine Kfz-Haftpflichtversicherungsnummer geben und sagen, er möge sich mit denen in Verbindung setzen. Die schicken Dir dann eine Schadenanzeige, Du schilderst den Sachverhalt und benennst die Polizisten als Zeugen. Das ganze hat einen Nachteil. Der Versicherer wird nämlich erst einmal den möglichen Schaden reservieren, was automatisch Deinen SFR erst einmal belastet. Das heißt, Rückstufung zum 1.1.2013, wenn das Deine erste Beitragsfälligkeit ist. Wenn der Versicherer nach Prüfung nicht zahlt, wird der Vertrag irgendwann korrigiert. Klagt der RS, kann das natürlich dauern.
Du kannst dem RS natürlich die Rechnung zurück schicken und sagen, dass nachweislich kein Schaden eingetreten ist. Das würden die herbei gerufenen Polizisten auch bezeugen. Wenn er keine Ruhe gibt, geht es wieder wie "siehe oben".
Der Versicherer hat eigentlich eine gute Chance, nicht zu zahlen. Er kann nämlich, da der RS ja wohl hat reparieren lassen, sich darauf berufen, dass nun die Schadenfeststellung nicht mehr möglich ist. Das wäre nämlich erforderlich gewesen, wenn der RS gegen die Zeugenaussage der Polizisten einen von Dir verursachen Schaden behauptet.
Wie gesagt, das kurz- oder auch mittelfristige Ärgernis ist die vorübergehende Rückstufung, falls Du keinen Rabattschutz hast.
Da bleibt nur, umgehend die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Die ist nämlich auch für die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche zuständig.