Unfall ohne Schaden, andere schickt trotzdem eine Rechnung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Du kannst natürlich dem Rechnungsschicker (RS) Deine Kfz-Haftpflichtversicherungsnummer geben und sagen, er möge sich mit denen in Verbindung setzen. Die schicken Dir dann eine Schadenanzeige, Du schilderst den Sachverhalt und benennst die Polizisten als Zeugen. Das ganze hat einen Nachteil. Der Versicherer wird nämlich erst einmal den möglichen Schaden reservieren, was automatisch Deinen SFR erst einmal belastet. Das heißt, Rückstufung zum 1.1.2013, wenn das Deine erste Beitragsfälligkeit ist. Wenn der Versicherer nach Prüfung nicht zahlt, wird der Vertrag irgendwann korrigiert. Klagt der RS, kann das natürlich dauern.

Du kannst dem RS natürlich die Rechnung zurück schicken und sagen, dass nachweislich kein Schaden eingetreten ist. Das würden die herbei gerufenen Polizisten auch bezeugen. Wenn er keine Ruhe gibt, geht es wieder wie "siehe oben".

Der Versicherer hat eigentlich eine gute Chance, nicht zu zahlen. Er kann nämlich, da der RS ja wohl hat reparieren lassen, sich darauf berufen, dass nun die Schadenfeststellung nicht mehr möglich ist. Das wäre nämlich erforderlich gewesen, wenn der RS gegen die Zeugenaussage der Polizisten einen von Dir verursachen Schaden behauptet.

Wie gesagt, das kurz- oder auch mittelfristige Ärgernis ist die vorübergehende Rückstufung, falls Du keinen Rabattschutz hast.

Da bleibt nur, umgehend die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Die ist nämlich auch für die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche zuständig.