Gibt es eine Pflicht zur Rechnungsstellung?

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Das BGB verpflichtet Dich nur dazu, auf Verlangen eine Quittung zu erteilen.

Die (meines Wissens) einzige Pflicht zur Rechnungsstellung ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Dort gilt sie aber nur von Unternehmern an Unternehmer.

Das Einkommensteuergesetz schreibt Aufzeichnungspflichten für bestimmte Betriebsausgaben vor.

Die Abgabenordnung allgemein regelt ebenfalls Aufzeichnungspflichten.

Fazit: Es gibt keine Pflicht zur Rechnungsstellung. Es gibt aber die Pflicht seine Ausgaben und seine Einnahmen so aufzuzeichnen, dass die Vorgänge nachvollziehbar sind.