Gibt es eine Pflicht zur Rechnungsstellung?
Hallo, wahrscheinlich eine ziemliche Anfängerfrage :-) aber ich konnte leider nirgendwo eine klare Antwort darauf finden und hoffe, hier auf jemanden zu treffen, der vielleicht in der selben Situation ist. Wenn man freiberuflich berät (persönlich, über Email oder Telefon), dann wollen viele Klienten gar keine Rechnung oder Quittung, Ist man in diesen Fällen trotzdem für das Finanzamt verpflichtet Rechnungen zu schreiben und sie für eine eventuelle Überprüfung durch das FA parat zu haben? (Dass ich eine EÜR machen muss, weiß ich.) Danke schon mal im voraus für jeden Hinweis.
1 Antwort
Das BGB verpflichtet Dich nur dazu, auf Verlangen eine Quittung zu erteilen.
Die (meines Wissens) einzige Pflicht zur Rechnungsstellung ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Dort gilt sie aber nur von Unternehmern an Unternehmer.
Das Einkommensteuergesetz schreibt Aufzeichnungspflichten für bestimmte Betriebsausgaben vor.
Die Abgabenordnung allgemein regelt ebenfalls Aufzeichnungspflichten.
Fazit: Es gibt keine Pflicht zur Rechnungsstellung. Es gibt aber die Pflicht seine Ausgaben und seine Einnahmen so aufzuzeichnen, dass die Vorgänge nachvollziehbar sind.