Zahlungsziel nach Rechnungskorrektur

1 Antwort

Wenn Du Dich auf einen geringeren Rechnungsbetrag "einigst" ist das ja eine Art Vergleich (warum sollte man sonst den ja wohl angemessenen Betrag aus der ersten Rechnung ändern).

Also wird man in diesen Vergleich auch einbeziehen, wann der Betrag fällig ist.

Das würde ich übrigens in Form eines Datums machen, weil der Kunde dann ab dem Folgetag automatisch in Verzug ist.

Also etwa wie folgt:

Der Auftraggeber udn der Auftragnehmer einigen sich in der Form:

Der Rechnungsbetrag aus der Rechnung vom ..... wird auf Euro ........ fällig geändert. dieser Betrag ist am ......... zur Zahlung fällig.