Zahlungsziel nach Rechnungskorrektur
Ich möchte als Dienstleister aufgrund eines Diestvetrages eine Rechnung stellen, in dem Vertag wurde ein Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart. Die erste Rechnung ist gestellt und wurde nicht fristgerecht bezahlt. Wenn ich mich jetzt mit dem Gläubiger auf einen niedrigeren Rechnungsbetrag einige und damit die bereits gestellte Rechnung korrigiere, gilt dann die Fälligkeit der ersten Rechnung oder muss ich nochmal 30 Tage auf mein Geld warten?
1 Antwort
Wenn Du Dich auf einen geringeren Rechnungsbetrag "einigst" ist das ja eine Art Vergleich (warum sollte man sonst den ja wohl angemessenen Betrag aus der ersten Rechnung ändern).
Also wird man in diesen Vergleich auch einbeziehen, wann der Betrag fällig ist.
Das würde ich übrigens in Form eines Datums machen, weil der Kunde dann ab dem Folgetag automatisch in Verzug ist.
Also etwa wie folgt:
Der Auftraggeber udn der Auftragnehmer einigen sich in der Form:
Der Rechnungsbetrag aus der Rechnung vom ..... wird auf Euro ........ fällig geändert. dieser Betrag ist am ......... zur Zahlung fällig.