Hotelrechnung
Ich bekam eine Rechung für 3 Tage im Okt. 2013 in einem Hotel aus Leipzig zugeschickt. Das Hotel sagt, ich hätte diese Buchung getätigt (bereits im Dez. 2012) und sie hätten mir damals auch eine Bestätigung zugeschickt. Das Hotel berechnete mir 80 % des Preises wegen No-Show. Ich erinnere mich jedoch nicht, diese Buchung vorgenommen zu haben; ich habe keinerlei Anlass, mich 3 Tage in Leipzig aufzuhalten. Meine Frage ist nun: Ist es möglich, dass jemand über meine Internet-Adresse ein Hotel bucht? Ich habe damals anscheinend diese Bestätigung erhalten, habe aber nicht darauf geachtet. Es handelt sich um 360 Euro, die ich zahlen soll. Das ist für mich sehr viel Geld. Ist man in solch einem Fall haftbar zu machen?
4 Antworten
Wie bekamst Du diese Rechnung "zugeschickt"? Per Post? Per E-Mail?
Welche Daten enthielt diese Rechnung? Gibt es hierin irgendetwas, das Dritte nicht aus öffentlichen Quellen so entnehmen könnten bzw. in dieser Verknüpfung so entnehmen könnten?
Gibt es in Deinem Haushalt weitere Personen, die diese Buchung hätten vornehmen können?
Normalerweise muß man bei einer Online-Hotelbuchung Name, Adresse und Buchungsdaten (typischerweise Kreditkartendaten) angeben. Ich kenne kein Online-Buchungssystem, das nicht zumindest eine Kontoverbindung haben will.
Wenn jemand nur Deine Postadresse hat und Dir dort eine obskure Rechnung zuschickt, dann hat das für sich noch keinen Nachweiswert. Ich schicke Dir gerne auch beliebige Rechnungen in beliebiger Höhe :-)
Es müssen andere Nachweise vorhanden sein, auf deren Vorlage Du bestehen solltest. Der Anspruch des Hotels ist zu begründen.
Nein. Das ist die verbindliche Bestätigung der Buchung. Wenn man allerdings von einer Buchung durch einen Dritten ausgeht, hat diese Bestätigung keine kommerzielle Wirkung für den (ja eben nicht) Buchenden. Das ist doch genau der Grund, warum in den Reservierungsaufträgen bzw. Buchungen eine Kreditkarte anzugeben ist und die Klausel zur Stornierbarkeit im Vertrag steht.
Verdächtigst ist, wenn keine Kreditkarte angegeben wurde und ansonsten auch keinerlei Belege vorhanden sind, daß die angeblich buchende Person gebucht hat und nicht erschienen ist.
Mir ist es auch schon passiert, daß Buchungen irgendwelcher Hotels bei mir eintrafen, da das ein anderer Kollege in der Firma gebucht hatte und ich in der Vergangenheit zu dieser Firma der einzige Hotelgast dort war. Die falsche Rechnung kann also unterschiedlichste Gründe haben. Es kommt daher darauf an, den Weg der Bestellung nachzuvollziehen und konkrete Nachweise zu verlangen, die die Buchung validieren. Die Beweislast ist bei dem, der die Forderung hat.
Ich habe damals anscheinend diese Bestätigung erhalten, habe aber nicht darauf geachtet.
Und genau damit kam ein wirksamer Beherbungsvertrag zustande :-(
Bei Vorliegen eines gültigen Vertrages kann dann innerhalb von 7 Tagen eine No-Show-Rechnung gestellt werden, sofern die AGB den vorsehen:. Lt. Rechtsprechung ist hierbei der vereinbarte Übernachtungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen anzusetzen. Pauschal ist es möglich, 80% (ÜF) oder 60% (VP) anzusetzen. Allerdings sind die ersparten Aufwendungen bei einer einzelnen Übernachtung (Strom, Wasser, Wäschekosten) strittig abzugsfähig.
Ich würde da Ratenzahlung von 3 Teilbeträgen anbieten und es nicht auf Klage ankommen lassen.
Denn selbst eine Scherzbuchung hätte man nach Bestätigung nun richtigstellen können.
G imager761
Wenn ich auf jede SPAM-Mail reagieren würde, die mir irgendwelche Beträge in Rechnung stellt, wäre ich deutlich mehr mit Müll beschäftigt als mir das lieb ist.
Man sollte ja gerade eben nicht alle seltsamen Rechnungen und Buchungsbestätigungen einfach so öffnen. Siehe auch hier:
Nein.
Du solltest der Forderung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen und angeben diese Buchung nicht getätigt zu haben.
Als wirtschaftlich Geschädigte soll der Hotelbetreiber doch Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Zivilrechtlich müssten die nachweisen, dass sie mit dir und keinem anderen einen wirksamen Vertrag geschlossen haben.
Zivilrechtlich müssten die nachweisen, dass sie mit dir und keinem anderen einen wirksamen Vertrag geschlossen haben.
Die Buchungsbestätigung wäre dieser Nachweis.
Halte ich nicht für ausreichend.
Hier steht doch im Raum, dass ein Dritter die Daten des Fragestellers missbraucht hat.
Auch sehe ich aufgrunddessen eben keine übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn ich die Daten eines Bekannten nehme und irgendwo eingebe schließt er doch damit keinen Vertrag ab.
Der Nachweis könnte, wenn es sich um eine Internetbestellung handelt, ohnehin nur über die Verbindungsdaten zur IP geführt werden, wenn überhaupt. Aufgrund des Zeitraums liegen diese aber nicht mehr vor. Das Hotel geht also leer aus, wenn der "Täter" im Strafverfahren nicht ermittelt werden kann.
Ob die Rechnung nun gerechtfertigt ist oder nicht, ich würde zu einem Anwalt gehen. Fakt ist, es handelt sich hier um Betrug. DU hast KEINE Buchung getätigt und sollst zahlen nur weild ie Rechnung an deine Email-Adresse geschickt wurde?
Wenn Du gar nicht weisst, ob die Rechnung gerechtfertigt ist oder nicht, woher weisst Du dann, dass es sich um Betrug handelt?
Und wo steht, dass eine Bestätigung an die EMail-Adresse von cello123cello geschickt wurde? Wenn dem so wäre und cello123cello hätte gar nicht buchen wollen, hätte er/sie dann nicht sofort diese Buchung storniert?
Die Buchungsbestätigung ist der Nachweis eines wirksamen Beherbungsvertrages.