Ich möchte als Dienstleister aufgrund eines Diestvetrages eine Rechnung stellen, in dem Vertag wurde ein Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart. Die erste Rechnung ist gestellt und wurde nicht fristgerecht bezahlt. Wenn ich mich jetzt mit dem Gläubiger auf einen niedrigeren Rechnungsbetrag einige und damit die bereits gestellte Rechnung korrigiere, gilt dann die Fälligkeit der ersten Rechnung oder muss ich nochmal 30 Tage auf mein Geld warten?