Ist eine zweimalige Berechnung der Anfahrt bei einer Reklamation von Handwerkern rechtens?
Ich hatte Handwerker im Haus, die aber schlampig gearbeitet haben. Also habe ich reklamiert und die Arbeit ausbessern lassen. Auf der Rechnung taucht nun die Anfahrt zweimal auf. Muss man die bei einer Reklamation wirklich doppelt bezahlen?
2 Antworten
Wenn es sich um reine Korrekturarbeiten handelt, weil eine Arbeit falsch oder unzureichend ausgeführt wurde, dann handelt es sich um einen Mangel. Für diesen dürfen natürlich keinerlei Kosten angesetzt werden.
Sollte der - aus deiner Sicht - "Mangel" jedoch damit zu tun haben, dass du den Auftrag falsch formuliert hast (also z. B. du hast gesagt, du willst die Wände gestrichen haben, jedoch ebenfalls die Decke gemeint hast), dann dürfen natürlich für die weitere Ausführung Anfahrtskosten und auch Arbeitskosten angesetzt werden.
Natürlich nicht. Gewährleistung muß der Auftragnehmer auf eigene Kosten ausführen.