Hallo, ich würde gerne einmal allgemein wissen, ob ein Vermieter sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt erkundigen kann, wer oder wie viele Personen in einer seiner vermieteten Wohnungen offiziell gemeldet ist. Hat er das Recht auf Auskunft oder fällt es unter Datenschutz? Vielen Dank für eine Antwort.
Hat der Vermieter das Auskunftsrecht beim Einwohnermeldeamt?
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