Übungsleiterfreibetrag - privater Bildungsträger (nicht gemeinnützig)?

Über 25 Jahre bin ich bei einem privaten Bildungsträger als selbständiger Dozent tätig (im Nebenberuf) (privatrechtliche GmbH , nicht gemeinnützig). Es sind immer Tätigkeiten, die von der Agentur für Arbeit BA ausgeschrieben werden (z.B. abH, AsaFlex - also für Jugendliche in der beruflichen Erst-Ausbildung)

Die ersten 20 Jahre habe ich meine Einnahmen-Überschußrechnung ausschließlich mit der Übungsleiterpauschale abgerechnet und immer die (Papier-)Rechnungen ans Finanzamt geschickt.

Erst seit 2018 "will" das Finanzamt keine "Papier-Belege" mehr sehen.

Ich weiß, daß der Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG nur gilt für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder usw. im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. 

Eigentlich wird mein Auftraggeber (also die GmbH) von der BA beauftragt und ich nur "indirekt". Meine Honorar-Verträge laufen nur über die GmbH.

Aber ohne die Vielzahl der nebenberuflichen Dozenten könnte der Auftrag der BA tatsächlich nicht erfüllt werden. Sie sind (meiner Meinung) die eigentlichen "Leistungserbringer" und haben die Hauptverantwortung, daß die Jugendlichen ihre Prüfungen bestehen. Es ist also eine wichtige gesetzgeberische sozialpolitische Intention i.S. des § 3 Nr. 26 (FG Köln, Urteil vom 20.01.2022 - 15 K 1317/19)

Das Finanzamt hat meine Abrechnung immer akzeptiert (in dieser langen Zeit waren es zwei Finanzämter und mit Sicherheit viele Sachbearbeiter)

Zwischen den Jahren habe ich das gelesen :

https://www.nettolohnplus.com/steuerlexikon/dozenten/   2023

Dozenten

Wird eine Dozententätigkeit nebenberuflich für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt, kann die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Die Einnahmen sind dann bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Die Pauschale greift nicht für Dozententätigkeiten bei privaten Bildungsträgern oder selbständige achhilfeangebote. Dies ist auch dann der Fall, wenn der private Bildungsträger seinen Auftrag ursprünglich durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erhalten hat, z.B. durch die Agentur für Arbeit.

Jetzt bin ich doch stark verunsichert. Wäre echt bitter, wenn ich die Übungsleiterpauschale "irgendwann" nicht mehr anwenden könnte.

Wie gesagt, bis jetzt gab es und gibt es (noch) keine Probleme - ist es wirklich ein "Zufall" ?? Kann man es glauben, daß sich das Finanzamt 20 Jahre "geirrt" hat ?

Einen Anspruch auf "Bestandschutz" werde ich wohl nicht haben...

Hat jemand "praktische" Erfahrungen ?

Hier noch weitere steuerliche Informationen:

Auf meinen Rechnungen steht: Das Honorar für diese Lehrtätigkeit ist umsatzsteuerfrei (§4 Nr.21 UStG).

Zur GmbH: Alle x-Unternehmen der x-Gruppe sind anerkannte Bildungsträger nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Die Einhaltung unserer Qualitätsstandards wird regelmäßig von der fachkundigen Stelle YYYY überprüft.

Ich bedanke mich für die Antworten.  

einkommensteuer, Übungsleiterpauschale
Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

einkommensteuer, Finanzamt, Nachzahlung, steuerbescheid, Progressionsvorbehalt

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