Muß ich Einkommenssteuer zahlen, wenn ich ein Kleingewerbe ausüben möchte?
Ich habe vor, mich neben meiner Festanstellung in einem Betrieb selbstständig zu machen und ein Kleingewerbe im Autobereich zu betreiben. Muss ich dafür zusätzlich eine Einkommenssteuer zahlen und also auch die Tätigkeit beim Finanzamt melden?
2 Antworten
Aber klar. Was ist für Dich ein Kleingewerbe im Autobereich? Autopflege? Sonstige Destleistungen rund ums Auto?
Gewerbeanmeldung = ja.
Umsatzsteuer = wenn im Vorjahr weniger als 17.500 Umsatz (im Startjahr also immer weil Vorjahr 0,-) und weniger als 50.000 im laufenden Jahr, keine Umsatzsteuer (darf aber auch keine auf der Quittung ausgeweisen werden).
Gewerbesteuer = Mindeststeuer 12,- Euro, vermutlich bleibt es dabei.
Einkommensteuer = aber klar wenn ein Gewinn erzeilt wird. Ein Verlust kann mit dem anderen Einkommen verrechnet werden.
Sie sollten vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Geschäftsplan erstellen, der "Finanzamt-sicher" ist: denn gerade in der Anfangsphase könnten Verluste entstehen, die das Finanzamt nur anerkennt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie von Anfang an Gewinnerzielungsabsicht hatten. Um nachweisen zu können, dass der Geschäftsplan vor Beginn der Tätigkeit aufgestellt wurde, empfehle ich, ihn an Ihren Steuerberater zu faxen mit Sendebestätigung.