Fähre auf dem Weg zur Arbeit nutzen: Kann man das in der Pendlerpauschale unterbringen?
Mein Bruder hat einen neuen Job. Würde er den streckenmäßig kürzeste Weg dorthin nehmen, müsste er mit eine Fähre fahren. Das ist aber aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Könnte er die Kosten für die Fähre aber theoretisch irgendwie über die Pendlerpauschale abgedeckt kriegen? Wie würde das aussehen? Danke im Voraus
1 Antwort
Dein Bruder findet hier eine sachkundige Antwort: http://kuerzer.de/BMF-20090931 in Ziff. 1.4, Absatz 2 und dem allerdings passenden Beispiel 4 unter 1.6.
Nach eigener Aussage ist die Einbeziehung der Fähre aber nicht wirtschaftlich. Also lautet die Antwort "Nein!" Die theoretische Luftnummer funktioniert in der Praxis also bei einem aufmerksamen Finanzbeamten nicht:-((
Ja, und der Gewinner bekommt einen roten Punkt auf die Akte!
Dann kann man ja mal testen, ob der Beamte wirklich aufmerksam ist ;) Danke