Wieviel darf ein Kleinrentner an Kapitaleinkünften haben, ohne Einkommensteuer bezahlen zu müssen?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Ich würde wohl erstmal das zvE für die Rente ermitteln. Ein Teil ist ja steuerfrei, dann noch KV-Beiträge. Dazu gibt es sicher einige Rechner in Netz.

Und im zweiten Schritt sollte nach meiner Milchmädchenrechnung die Differenz zum Grundfreibetrag steuerfrei bleiben. Und danach geht es dann los mit 14% Grenzsteuersatz, also auf die nächsten 100,-€ über dem Grundfreibetrag.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjyv4LOy7iGAxWHQkEAHWG_CJEQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FSteuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0%2F&usg=AOvVaw3ALI2V5HfpPisfHQoWkmef&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-wZDW07iGAxX__7sIHYq1ADcQmuEJegQIChAB&url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2Feingabeformekst.xhtml&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_&opi=89978449


kleinanleger87 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 17:31

Vielen Dank für die Hinweise und die Links!

Eine Frage noch: müssen/dürfen bei der Steuerberechnung, bei Basiskranken- und Pflegeversicherung die Beiträge, welche die DRV für den Rentner bezahlt hat, eingetragen werden? Oder lassen Rentner dieses Feld frei bei der Steuerberechnung?

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wfwbinder  01.06.2024, 17:35
@kleinanleger87

Wie ich schrieb sind die Krankenversicherungbeiträäge abzugsfähig. Das was die Rentenversicherung abgezogen hat, gehört natürlich dazu.

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Andri123  01.06.2024, 19:05
@wfwbinder

Es gibt ja verschiedene Fälle.

1. KVdR, dann ist der Abzug von der Bruttorente relevant, aber nicht der "Arbeitgeberanteil", den die DRV an die GKV ausserdem zahlt.

2. PKV, dann bekommt man einen Zuschuss in Höhe des "Arbeitgeberanteils". Für PKV spricht das Stichwort Basisversicherung.

3. Freiwillige GKV mit Zuschuss in Höhe des AG-Anteils.

Falls um Fall 2 geht, würde ich wohl die selbst gezahlten Beiträge abzgl. des Zuschusses ansetzen.

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kleinanleger87 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 15:49
@Andri123

Es geht um einen Erwerbsminderungsrentner, der vor der Rente viele Jahre selbständig war und freiwillig gesetzlich versichert.

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kleinanleger87 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 16:15
@kleinanleger87

In der Zeit der Selbständigkeit freiwillig gesetzlich versichert war. Seit Beginn der Erwerbsminderungsrente übernimmt die DRV die Krankenkassenbeiträge. Lt. letztem Rentenbescheid beträgt der Anteil zu KV+Pflegevers.+Zusatzbeitrag KV ingesamt ca. 90€ monatlich.

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Welche anderen Freibeträge bei der Berechnung noch zum Tragen kommen, ist unklar(?)

Seine Krankenversicherungsbeiträge zum Beispiel.

für die Kapitaleinkünfte 1.000,- Freibetrag.

Alterentlastungsbetrag wird vom Finanzamt automatisch berechnet.

rag für die Rente ab diesem Jahr Wenn die Rente ab 2024 läuft sind 17 % von 9.000,- der Freibetrag für die Rente. 1005,- Euro jährlich.

Also denke ich, bis zu 5.000,- Euro Kapitaleinkünfte wären möglich.

Aber auch dran denken, das Kreuz bei Günstigerprüfung zu setzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  01.06.2024, 19:23

Also 9.000 Bruttorente

minus 900,- KV

minus 1.005 Freibetrag 17%

= 7.095,-€ zvE aus der Rente

Bleibt eine Differenz zum Grundfreibetrag von ca. 4.000.

Dann von den Kapitaleinkünften 1.000 Sparerfreibetrag abziehen, macht 5.000 Rest.

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wfwbinder  01.06.2024, 20:37
@Andri123

So ist es, mit der Reserve des Altersentlastungsbetrags auf die Kapitaleinkünfte.

Mit Reserve gerechnet ist noch immer besser, als gut geschätzt. Du hast absolut Recht.

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kleinanleger87 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 17:32

vielen Dank für die Hinweise!

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Petz1900  01.06.2024, 10:17

wobei es einen Altersentlastungsbetrag für Renteneinkünfte nicht gibt.....

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