Wieviel darf ein Kleinrentner an Kapitaleinkünften haben, ohne Einkommensteuer bezahlen zu müssen?
Hallo,
im konkreten Fall geht es um einen Kleinrentner, der Anfang 60 ist und seit kurzem Erwerbsminderungsrente bezieht. Die Rente beträgt ca. 9000 Euro brutto im Jahr. Schwerbehindert ist er nicht. Der Grundfreibetrag beträgt ja ca. 11000 Euro. Welche anderen Freibeträge bei der Berechnung noch zum Tragen kommen, ist unklar(?)
Nun möchte der Kleinrentner einige Fonds und ETF mit Gewinn verkaufen. Frage: wie hoch dürften ungefähr die Gewinne sein, damit er keine Steuern zahlen muss? Ca. 2000 Euro? Oder mehr wegen der Freibeträge?
Für Antworten danke im Voraus!
2 Antworten
Ich würde wohl erstmal das zvE für die Rente ermitteln. Ein Teil ist ja steuerfrei, dann noch KV-Beiträge. Dazu gibt es sicher einige Rechner in Netz.
Und im zweiten Schritt sollte nach meiner Milchmädchenrechnung die Differenz zum Grundfreibetrag steuerfrei bleiben. Und danach geht es dann los mit 14% Grenzsteuersatz, also auf die nächsten 100,-€ über dem Grundfreibetrag.
Wie ich schrieb sind die Krankenversicherungbeiträäge abzugsfähig. Das was die Rentenversicherung abgezogen hat, gehört natürlich dazu.
Es gibt ja verschiedene Fälle.
1. KVdR, dann ist der Abzug von der Bruttorente relevant, aber nicht der "Arbeitgeberanteil", den die DRV an die GKV ausserdem zahlt.
2. PKV, dann bekommt man einen Zuschuss in Höhe des "Arbeitgeberanteils". Für PKV spricht das Stichwort Basisversicherung.
3. Freiwillige GKV mit Zuschuss in Höhe des AG-Anteils.
Falls um Fall 2 geht, würde ich wohl die selbst gezahlten Beiträge abzgl. des Zuschusses ansetzen.
Es geht um einen Erwerbsminderungsrentner, der vor der Rente viele Jahre selbständig war und freiwillig gesetzlich versichert.
In der Zeit der Selbständigkeit freiwillig gesetzlich versichert war. Seit Beginn der Erwerbsminderungsrente übernimmt die DRV die Krankenkassenbeiträge. Lt. letztem Rentenbescheid beträgt der Anteil zu KV+Pflegevers.+Zusatzbeitrag KV ingesamt ca. 90€ monatlich.
Welche anderen Freibeträge bei der Berechnung noch zum Tragen kommen, ist unklar(?)
Seine Krankenversicherungsbeiträge zum Beispiel.
für die Kapitaleinkünfte 1.000,- Freibetrag.
Alterentlastungsbetrag wird vom Finanzamt automatisch berechnet.
rag für die Rente ab diesem Jahr Wenn die Rente ab 2024 läuft sind 17 % von 9.000,- der Freibetrag für die Rente. 1005,- Euro jährlich.
Also denke ich, bis zu 5.000,- Euro Kapitaleinkünfte wären möglich.
Aber auch dran denken, das Kreuz bei Günstigerprüfung zu setzen.
Also 9.000 Bruttorente
minus 900,- KV
minus 1.005 Freibetrag 17%
= 7.095,-€ zvE aus der Rente
Bleibt eine Differenz zum Grundfreibetrag von ca. 4.000.
Dann von den Kapitaleinkünften 1.000 Sparerfreibetrag abziehen, macht 5.000 Rest.
wobei es einen Altersentlastungsbetrag für Renteneinkünfte nicht gibt.....
Vielen Dank für die Hinweise und die Links!
Eine Frage noch: müssen/dürfen bei der Steuerberechnung, bei Basiskranken- und Pflegeversicherung die Beiträge, welche die DRV für den Rentner bezahlt hat, eingetragen werden? Oder lassen Rentner dieses Feld frei bei der Steuerberechnung?