Müssen wir das Steuerrecht nicht mal gerechter für Arbeitnehmer und Unternhemr mit kleinen Betrieben machen?

Vor über 20 Jahren wurde unter Finanzminister Waigel die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Kapitalertragsteuer von 25 % war nicht mehr nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer, sondern die Höchststeuer (von wenigen Ausnahmen abgesehen), auf Kapitalerträge.

Inzwischen ist es so, dass ab einem zu versteuerndem Einkommen von 66.760,- an, jeder zusätzliche Euro mit 42 % belastet wird. Gut Die meisten Arbeitnehemr liegen im Brutto unter ca. 80.000,- Euro pro Jahr (was durch Pauschalen ca. bei den hohen 60tausendern endet), aber ein einfacher Arbeiter mit Mindestlohn als Single kommt auf 173 * 12,4 = 2.146,93 kommt mit Sozialabgaben auf Abzüge von 587,- Euro.

Wer 4.000,- brutto hat, zahlt 555,- Euro Steuern und 842,- Sozialversicherung. Und die nächsten 1.000,- Euro brutto sind mit 277,- Euro nur Steuern schon höher belastet, als Kapitaleinkünfte.

Ist das noch gerecht?

Natürlich haben die meisten für das kleine, oder größere Vermögenn gearbeitet udn möchten von den Erträgen etwas haben.

Aber man kann ja auch den anderen Vergleich anstellen. Wer 500.000,- bei der Bank, oder in aktien hat und 10.000,- Euro erzielt, zahlt 2.637,50 Einkommensteuer mit Soli.

Wer das Vermögen in ein Objekt zur Vermietung steckt, zahlt den Normalsteuersatz.

Daher die frage, ist die steuerliche Begünstigung im Steeurtarif einer bestimmten Einkunftart in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt?

Andere Ansicht. 50%
Ja, ist gerecht 25%
Nein, Euro ist gleich Euro, egal wie verdient. 25%
einkommensteuer
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

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Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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