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Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

arbeitgeber, arbeitsrecht, Recht, vergleich, Arbeitsgericht, Fehler, Korrektur

Aufenthaltbestimmungsrecht für Kind?

Hey, vor ca 5 Wochen ist meine ex ( nicht verheiratet) von mir und meinem Kind (2jahre) abgehauen so Zusagen hat sie uns im Stich gelassen davor hatten wir Streit und ihr Grund war sie ist abgehauen weil sie sich bedroht fühlte ich war währenddessen mit dem kleinen auf eine Feier wo Sie nicht mit wollte wir zuhause lebten in einem Haus mit meinen Eltern Oma und Opa von mein Kind als ich wieder nachhause bin war sie weg und nach 2 Stunden ist sie mit der Polizei gekommen und wollte das Kind haben da wir beide die gleichen Rechte haben und die Polizei gesehen hat das es dem Kind gut geht ebenfalls hat der Polizist mit dem Jugendamt telefoniert und auch noch mal bestätigt das bei mir und dem Kind alles in Ordnung ist und somit das Kind bei mir dem Vater bleibt danach hat meine ex Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt danach ist das Jugendamt zu mir und haben ebenfalls bestätigt das keine kindeswohlgefährdung vorliegt danach ist eine verfahrensbeistand zu mir und hat auch gesehen das es dem kleinen gut geht in diesen 5 Wochen hat die ex sich höchstens 3 mal bei mir gemeldet um den klein zu sehen per FaceTime so jetzt war ich beim Gericht und das Gericht hat entschieden das die hauptbezugsperson die Mutter ist und ich nur ein Umgang mit ihm habe meine ex sagt sie lebt bei einer Freundin in Stuttgart und dan soll er jetzt hin das entspricht doch nicht dem kindeswohl ich mein das Kind hat bei mir alles gehabt ein sicheres Zuhause und alle haben es gesehen wir haben jetzt immernoch beide unsere gleichen Rechte wie aufenthalt und Sorgerecht jetzt hab ich ein Gutachter ins Spiel geholt deswegen ist es eine vorläufige Entscheidung heute hab ich mein Kind leider der Mutter geben müssen wo jetzt irgendwo ist wo ich nicht weis keine Adresse garnix und auf die Frage an dem verfahrenbeisstand der eben dabei war ob es jetzt überprüft wird wie der kleine sich bei ihr verhält hat sie gemeint nein das mach ich erst wenn sie ne eigene Wohnung hat, Bitte was ? Ich hab mein Kind abgeben und weis nicht mal wo es hingeht ein Schlafplatz Spielsachen hat was kann ich tun mein Kind wieder zurück zu holen sein Zuhause ist bei habe kein Problem das er seine Mutter sehen darf das Kind brauch beide Eltern teile aber seine Wurzeln sind einfach hier bei mir wo er schon seit Geburt ist ich bin auch in elternteilzeit und habe seine Großeltern als Unterstützung ich habe ein Anwalt könnte ich zum klagen gegen sie weil sie kein festen Wohnsitz hat oder das Jugendamt Bescheid sagen das die gucken sollen wie der kleine sich bei ihr verhält

danke für eurer Zeit

Buchhaltung von PayPal-Zahlungen?

TL;DR: Ich verkaufe digitale Produkte über Gumroad und bekomme PayPal-Zahlungen, die auf meinem PayPal-Konto eingehen. Wie belege ich diese Zahlungen korrekt in Lexoffice, wenn ich für jeden Verkauf drei Transaktionen habe (Einnahme, PayPal-Gebühren, Partnergebühren)? Kann ich einen monatlichen PayPal-Kontoauszug als Beleg nutzen?

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Buchhaltung meiner Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich verkaufe digitale Produkte online über Gumroad, und normalerweise werden meine Einnahmen gesammelt und wöchentlich auf mein Geschäftskonto überwiesen. Wenn Kunden jedoch über PayPal zahlen, wird der Betrag direkt auf mein PayPal-Konto überwiesen.

Ich nutze Lexoffice für meine Buchhaltung und habe sowohl mein normales Geschäftskonto als auch mein PayPal-Geschäftskonto dort verknüpft. Unter meinem PayPal-Konto bei „Alle Umsätze“ sehe ich für jede Zahlung drei Transaktionen: einmal den Bruttogewinn, dann werden die PayPal-Gebühren abgezogen und schließlich die Partnergebühren (also die Gebühren, die Gumroad nimmt).

Beispiel:

  • Einnahme: +25,48 €
  • Partnergebühren: -6,95 €
  • PayPal-Gebühren: -1,66 €

Da ich pro Monat zwischen 10 und 50 Kunden habe, die über PayPal bezahlen, erscheinen in Lexoffice drei Transaktionen für jede Zahlung, was zu einer Vielzahl von Buchungsposten führt, die ich belegen muss.

Fragen:

  1. Belegführung:
  • Muss ich wirklich jede Transaktion einzeln belegen, oder gibt es eine effizientere Methode, dies zu handhaben?
  1. Kontoauszüge als Beleg:
  • Ich habe herausgefunden, dass ich monatlich einen PayPal-Kontoauszug exportieren kann, der alle Transaktionen des Monats enthält, einschließlich Namen, E-Mail-Adressen (falls vorhanden) und gezahlter Gebühren. Kann ich diesen Kontoauszug als Beleg für alle Transaktionen des Monats nutzen? Beim Hochladen eines Belegs in Lexoffice muss ich angeben, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. Der Kontoauszug enthält jedoch sowohl Einnahmen als auch Ausgaben. Wie gehe ich mit der Angabe des Gesamtbetrags um? Im Kontoauszug sehe ich das Guthaben zu Beginn und am Ende des Monats. Kann ich die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen als Basis für die Buchung verwenden?

Ich freue mich über eure Unterstützung und Ratschläge zu diesen Fragen.

Vielen Dank im Voraus!

 

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