Muss ich als werbetexter ein Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Nein, Du meldest Dich beim Finanzamt nur mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

Werbetexter ist ein freier Beruf, § 18 EStG, weil Du durch Deine Tätigkeit Urheber (§ 7 UrhG) bist. Du räumst Deinen Kunden nur ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht ein.

Wichtig in dem Zusammenhang, Du solltest (falls Du Dir da schon Gedanken gemacht hast), auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Deinen Kunden musst Du nur 7 % USt auf die Rechnungen aufschlagen, weil gem. § 12, Nr. 7 c die Umsatzsteuer auf Leistungen, die die übertragung von Rechten aus einem Urheberrecht gewähren, dem ermäßigten Satz unterliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
Von Experte wfwbinder bestätigt

In der Regel nicht - es handelt sich um eine selbständige (vulgo: freiberufliche) Tätigkeit gem. § 18 EStG. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reicht aus, dieser ist zwingend innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch zu übermitteln. Dazu muss man sich bei elster.de registrieren, das dauert ein paar Tage.