Wie stehen meine Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Hallo!! Ausländerbehörde hat vor zwei Wochen geschrieben, dass sie mein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 absagen möchte. Grund ist, weil ich damals verurteilt wurde. 1) 30 Tagessätze wegen drei monatigen Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltstitel, geschah in 2020.
2) 40 Tagessätze wegen versuchter Betrug, rechkräft am 03.07.2021. Das war eigentlich schwarz fahren.
Ich habe ein Führungszeugnis beantragt und beide sind jetzt gelöscht, aber Ausländerbehörde lehnte jedoch aus diesen Gründen ab. Ich bin Mutter ein Deutsches Kind und kann ohne Aufenthaltstitel nichts sinnvoll machen. Ich habe den Deutschkurs bis zu B2 Niveau besucht, besuche gerade den Kurs auf C1 Niveau und habe einen schriftlichen Brief von Agentur für Arbeit für Ausländeramt bekommen, das ich eine richtige Aufenthaltserlaubnis brauche, um eine Umschulung zu machen. Nicht hat funktioniert.
Meine Frage ist, habe ich die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Gibt es Tipps was ich machen kann? habe ich angesichts meiner Vorstrafen das Recht, vor Gericht zu gehen, weil ich in dieser Zeit langsam denke, dass mit mir etwas ganz und gar nicht stimmt.
4 Antworten
Strafen zu Tagessätzen werden überhaupt erst ab 90 Tagessätzen aufwärts ins Führungszeugnis aufgenommen.
https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593
Wer einmal verurteilt wird, wird zwingend in das Register aufgenommen. Dies gilt gleichermaßen auch für Jugendstrafen. Dagegen nicht im Führungszeugnis stehen unter anderem: Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen
Meine Frage ist, habe ich die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Vermutlich nur mit Hilfe anwaltlicher Vertretung
Gehe zu einem Anwalt für Ausländerrecht, der kann Dir helfen.
Ehrlich gesagt: S C H L E C H T !!
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