Aufenthaltbestimmungsrecht für Kind?
Hey, vor ca 5 Wochen ist meine ex ( nicht verheiratet) von mir und meinem Kind (2jahre) abgehauen so Zusagen hat sie uns im Stich gelassen davor hatten wir Streit und ihr Grund war sie ist abgehauen weil sie sich bedroht fühlte ich war währenddessen mit dem kleinen auf eine Feier wo Sie nicht mit wollte wir zuhause lebten in einem Haus mit meinen Eltern Oma und Opa von mein Kind als ich wieder nachhause bin war sie weg und nach 2 Stunden ist sie mit der Polizei gekommen und wollte das Kind haben da wir beide die gleichen Rechte haben und die Polizei gesehen hat das es dem Kind gut geht ebenfalls hat der Polizist mit dem Jugendamt telefoniert und auch noch mal bestätigt das bei mir und dem Kind alles in Ordnung ist und somit das Kind bei mir dem Vater bleibt danach hat meine ex Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt danach ist das Jugendamt zu mir und haben ebenfalls bestätigt das keine kindeswohlgefährdung vorliegt danach ist eine verfahrensbeistand zu mir und hat auch gesehen das es dem kleinen gut geht in diesen 5 Wochen hat die ex sich höchstens 3 mal bei mir gemeldet um den klein zu sehen per FaceTime so jetzt war ich beim Gericht und das Gericht hat entschieden das die hauptbezugsperson die Mutter ist und ich nur ein Umgang mit ihm habe meine ex sagt sie lebt bei einer Freundin in Stuttgart und dan soll er jetzt hin das entspricht doch nicht dem kindeswohl ich mein das Kind hat bei mir alles gehabt ein sicheres Zuhause und alle haben es gesehen wir haben jetzt immernoch beide unsere gleichen Rechte wie aufenthalt und Sorgerecht jetzt hab ich ein Gutachter ins Spiel geholt deswegen ist es eine vorläufige Entscheidung heute hab ich mein Kind leider der Mutter geben müssen wo jetzt irgendwo ist wo ich nicht weis keine Adresse garnix und auf die Frage an dem verfahrenbeisstand der eben dabei war ob es jetzt überprüft wird wie der kleine sich bei ihr verhält hat sie gemeint nein das mach ich erst wenn sie ne eigene Wohnung hat, Bitte was ? Ich hab mein Kind abgeben und weis nicht mal wo es hingeht ein Schlafplatz Spielsachen hat was kann ich tun mein Kind wieder zurück zu holen sein Zuhause ist bei habe kein Problem das er seine Mutter sehen darf das Kind brauch beide Eltern teile aber seine Wurzeln sind einfach hier bei mir wo er schon seit Geburt ist ich bin auch in elternteilzeit und habe seine Großeltern als Unterstützung ich habe ein Anwalt könnte ich zum klagen gegen sie weil sie kein festen Wohnsitz hat oder das Jugendamt Bescheid sagen das die gucken sollen wie der kleine sich bei ihr verhält
danke für eurer Zeit
2 Antworten
Sehr schwer zu sagen. Es ist eine Sache, wo die Gerichte dem Urteil der Jugendämter vertrauen. Und je kleiner das Kind, desto größer der Vorteil der Mutter.
Die Entscheidung des Gerichts ist für mich schwer nachzuvollziehbar, vor allem, was das Kindeswohl betrifft...
Dein Anwalt (Familienrecht!) müsste dir eigentlich helfen können. Da du z. Z. ein Umgangsrecht hast, muss gewährleistet sein, dass du dieses auch umsetzen kannst.
Nocheinmal mit dem Jugendamt zu sprechen kann nicht schaden.
Hier kannst du dich auch beraten lassen: https://vaeter-helfen-vaetern.de/