Rückforderungsanspruch auf Mitgift aus früherer Inkarnation – Kann ich mein Gold zurückverlangen?
Nach intensiver transzendentaler Rückführungstherapie sowie akribischer Analyse intergenerationaler Traumata bin ich zu der unerschütterlichen Erkenntnis gelangt, dass ich in einem vergangenen Leben als venezianische Adelige im 17. Jahrhundert existierte und bei meiner damaligen Vermählung eine exorbitante Mitgift in Form von Gold, Ländereien und Juwelen in den ehelichen Besitz meines damaligen Gemahls überführte.
Da sich nun aber im Zuge der postmortalen Existenztransposition meine individuelle Rechtsidentität erhalten hat, frage ich mich, ob mir ein rechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht, insbesondere unter dem Aspekt der ungerechtfertigten Bereicherung und etwaiger rückwirkender güterrechtlicher Neubewertungen. Könnte ich, gestützt auf die Prinzipien der Restitution und Identitätspersistenz, die Nachfahren meines damaligen Gatten in Anspruch nehmen? Wie könnte ich juristisch plausibel argumentieren, dass mir das in der Vorinkarnation übertragene Vermögen rechtmäßig weiterhin zusteht? Gibt es Möglichkeiten, archivalische Dokumentationen als Beweisführung zu implementieren, oder bleibt mir lediglich der Weg einer ethisch-moralischen Appellation?