Berufsschullehrer kontaktieren, ohne Wissen des Auszubildenden?


02.04.2025, 18:31

Ich bin der zuständige und eingetragene Ausbilder mit ADA-Schein.

5 Antworten

Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

1.

dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,


tellerchen  02.04.2025, 20:20

In meinen Augen haben sie entweder mit dem Auszubildenden bzw mit dem gesetzlichen Elterlichen Vertreter einen Ausbildungsvertrag geschlossen, uind nicht mit einem Berufsschullehrer

warum haben sie da mit jemandem, der garnicht der Vertragspartner ist, gesprochen?

Sie hätten mit dem Auszubildenden bzw ggf mit den Eltern sprechen müssen

Da der Auszubildende 22 Jahreb ist, ist der Ansprechpartner der Auszubildende und nicht irgendein Berufsschullehrer


Ausbilder 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 18:14

Natürlich bin ich der zuständige und eingetragene Ausbilder mit entsprechender Qualifizierung.

Sofern du der Ausbilder bist, darfst du das natürlich.

Befindest Du dich denn in eurer Firma in einer Position, dass Du dich darum kümmern musst/darfst!

Bist Du denn der Ausbilder mit ADA-Schein?!

Oder was hat dich zur Kontaktaufnahme mit dem Berufsschullehrer bewegt?!


Ausbilder 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 18:20

Ich bin der zuständige und eingetragene Ausbilder. Es ist zu erwarten, dass der Azubi die Prüfung nicht besteht, und wollte ihm daher mehr Zeit geben.

Alarm67  02.04.2025, 19:03
@Ausbilder

OK.

Aber meiner Meinung nach hast Du den falschen Weg eingeschlagen.

Du hättest dich erst einmal mit der betroffenen Person, also den Auszubildenen, ausgiebig unterhalten sollen, nein eher müssen.

Ich kann verstehen, dass der Auszubildene nicht begeistert ist, wenn Du hinter seinem Rücken solch elementare Dinge besprichst.

Also beschwert er sich zu recht!

Nach meiner Kenntnis gibt es keine Vorschriften zu den Kontakten zwischen Berufsschule und Ausbilder.

Du musst Dich fragen, ob es geschickt war, dies so zu machen. Eventuell wäre zuerst ein Gespräch mit dem Azubi über dessen Aussichten in der Prüfung klüger gewesen.

Aber es ist wie es ist. Strafbar hast Du Dich garantiert nicht gemacht, es dürfte auch kein Grund für größere Kritik vom Chef/Geschäftführer/Personalchef sein.

Suhe einfach das Gespräch mit dem Azubi in Gegenwart der Peron suchen, der er das gemeldet hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung