Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

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mieten, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Vertragsrecht, WOHNRECHT
eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses

Hallo, vor einem Jahr haben wir uns eine Eigentumswohnung im 1. Stock in einem 10 Parteien Haus gekauft und diese Wohnungen sind jetzt für alle bezugsfertig. Im Prospekt und Bauplan waren die Terassen im EG ( Gaterneanteil gehört zur ETW) alle gleich groß und endeten unter den Balkonen des 1. und 2. OG. Das Gesamtbild war harmonisch.

Auf der ersten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer der EG gefragt ( es ist die Whg. direkt unter uns), ob etwas dagegen spricht, die Terasse um eine Plattenreihe zu vergrößern. Wir hatten Bedenken angemeldet und wollten uns erst noch die Pläne anschauen. Abgestimmt wurde an diesem Abend nicht (weder durch Handzeichen oder im Protokoll festgehalten). Nun mußten wir feststellen, dass besagter Eigentümer seine Terasse um 3 Plattenreihen vergrößert hat und auch am Hausrand auf seinem Grundstück 3 Plattenreihen gelegt hat.

Wir haben ihn darauf angesprochen, dass wir doch sehr erstaunt darüber sind, da wir doch Bedenken angemeldet hatten. Als Antwort bekamen wir, dass ja keiner sonst auf der Eigentümerversammlung etwas dagegen gehabt hat. Desweiteren hätte er sich mit anderen Eigentümern unterhalten, die hätten nichts einzuwenden gehabt.

Wie ist den nun hier die Rechtslage? Hätte er alle Eigentümer des Hauses fragen müssen? Braucht er die Einwillung schriftlich? Es stört uns schon, dass einfach 3 Reihen mehr gelegt wurden sind. Wir schauen nun direkt darauf und das Gesamtbild vom Haus leidet dadurch auch.

Über eine hilfreiche Antwort wären wir dankbar. Wir haben zwar schon im netz nachgeschaut,verstehen aber die erklärungen nicht immer ganz.

Besten Dank im voraus.

WOHNRECHT, Eigentum
rechte und pflichten bei wohnrecht

mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke

Rückzahlung, WOHNRECHT
Wohnberechtigungsschein und?

Hallo zusammen

Ich wohne in einer Wohnung die ich im Mai dieses Jahres mit meiner Mutter bezogen habe.

Es ist eine 2 zkb Wohnung.

Meine Mutter möchte zu ihrem Lebensgefährten ziehen und mein Freund möchte zu mir ziehen.

Jetzt waren wir beim Bauverein und haben erfahren das die Wohnung nach dem ich eingezogen bin zur Sozialwohnung umgewandelt wurde und ein WBS benötigt wird.

Die Dame dort sagte uns dann das auf Grund des Gehalts meines Freundes es nicht möglich ist das er mit einzieht.

Im Jahr darf man mit einem WBS nur 22000 Euro verdienen und er verdient 24000 Euro im Jahr.

Der Wohnungsmarkt hier und in der Umgebung ist aber auf, so daß wir vorallem mit Hund und 2 Katzen keine Wohnung finden könnten.

Selbst bei der Wohnungsbaugesellschaft stehen 998 Bewerber auf der Warteliste. Ich habe ja volles Verständnis und verstehe auch das Menschen Sozialwohnungen brauchen.

Ich selber kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und habe somit kein Gehalt und mein Freund würde komplett für mich aufkommen.

Ist es tatsächlich so das wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehen will, dort ausziehen muss?

Ich bin extra mit meiner Mutter in die 2zkb Wohnung gezogen um danach mit meinem Freund dort zu wohnen.

Ich kann doch nichts dafür das im Nachhinein die Wohnung zur Sozialen Wohnung umgewandelt wurde.

Im Mietvertrag steht da auch nichts von.

Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen?

Liebe Grüße

Jackie

WOHNRECHT
Grundstückskauf mit Vereinbarung eines Wohnrechts/Gestaltungsmöglichkeiten?

Meine 30-jährige Tochter möchte von einer Bekannten ein Grundstück kaufen, auf dem bereits ein älteres EFH steht, welches weiterhin mit lebenslangem Wohnungsrecht von der 63-jährigen Bekannten bewohnt bleiben soll. Der Knackpunkt ist eben dieses neu zu vereinbarende Wohnrecht…

Das Grundstück soll nicht formal sondern nur intern geteilt werden. Ungefähr die Hälfte des Grundstücks steht meiner Tochter für ihren geplanten EFH-Neubau mit Garten etc. zur Eigennutzung zur Verfügung. Der vorgesehene Kaufpreis soll ca. 300.000€ betragen.

1.Frage: Wie würde sich der Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch in so einem Fall eigentlich in so einem Fall auf den Grundstückskaufpreis auswirken? Gibt es da Empfehlungen?

2.Frage: Der Neu-Eintrag eines Wohnrechts im Grundbuch unter Nicht-Verwandten im Zuge des Grundstücks-Kaufs würde nun mit erheblichen Steuern (30-50% Schenkungssteuer) für die Bekannte (Verkäuferin) einhergehen. Wir überlegen daher, dieses Wohnrecht zwar so rechtssicher wie möglich vertraglich zu vereinbaren, aber zur Vermeidung einer Besteuerung nicht im Grundbuch eintragen zu lassen, sondern den Vertrag lediglich beim Notar zu hinterlegen. Im Gegenzug soll ja der vereinbarte Kaufpreis für das Grundstück deutlich unter dem Verkehrswert liegen und die Bekannte (Verkäuferin) weiterhin mietfrei wohnen, solange sie will….

Meine Annahme ist, dass man doch eigentlich selbst entscheiden können muss, zu welchen Konditionen man Menschen in seiner eigenen Immobilie wohnen läßt (z.B. auch mietfrei)?

Ist das steuerrechtlich so in Ordnung? Auf keinen Fall wollen wir natürlich das Risiko einer evtl. Steuerhinterziehung eingehen!

3.Frage: Gibt es dazu noch andere Möglichkeiten, die der Bekannten Wohnrecht-Sicherheit gewährleisten würde?

PS: Eine Teilung wird von der Baubehörde leider nicht genehmigt…

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Steuern, WOHNRECHT

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