Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.
Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:
(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?
(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?
(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?
(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?
(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.
(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.
Fotzsetzung weiter unten...
7 Antworten
Wenn auch viele Klauseln im Mietvertrag rechtlich nicht durchzusetzen sind, so ist doch Ärger vorprogrammiert.
Entweder Du nimmst in Kauf, dass Du dauernd mit dem Vermieter im Clinch liegst, oder Du begibst Dich auf die Suche nach einer anderen Wohnung.
Ich wüsste was ich täte, weil meine Nerven diesen Zirkus nicht mitmachen möchten ;-))
Dir ist schon klar, dass Du hier auf dem falschen Forum bist ?
Abgesehen davon zwingt Dich ja niemand zu unterschreiben.
Der Vermieter ist auf Dich nicht angewiesen.
Eventuell hilft Dir auch ein original Vertrag mit den passenden Ausführungen, was gerade für die Vermieter besonders hilfreich sind. Daraus lässt sich eine andere Sicht auf diese Dinge eröffnen. Vielleicht hilft es ja. https://www.simplydownload.de/collections/immobilien/products/vermieterfreundlicher-mietvertrag-vorlage-fur-wohnung-haus / LG Michael
Du beschreibst lediglich die Mietvertragsklauseln. Für sinnvolle Aussagen muss man den genauen, also vollständigen Wortlaut kennen.
Gucke Dir doch bitte einfach mal die Kommentare des Deutschen Mieterbundes zu BGH-Urteilen an: http://www.mieterbund.de/bgh-urteile_2010.html?&no_cache=1 dann verstehst Du besser, was ich damit meine.
Wie Privatier59 meine ich, dass man über unwirksame Klauseln nicht streiten sollte, sondern nur über belastende Klauseln. Da könnte man das Diskutieren anfangen, wenn man die Wohnung nicht unbedingt braucht. Das Diskutieren bedarf aber stets der sehr zurückhaltenden, höflichen Nachfrage, warum der Vermieter dies oder das so gerne haben möchte.
Du willst Dampf ablassen. Die von Dir gestellten Fragen sind nämlich nur rhetorisch. Es gibt 2 Möglichkeiten für Dich: Such Dir eine andere Wohnung oder, unterschreib den Vertrag und hoffe drauf, dass die Klauseln später nicht der richterlichen Überprüfung standhalten.
Und im übrigen hast Du in Deiner Wut manches garnicht in seinem Sinn erfaßt:
Beispiel gefällig?
Nr.8: Da braucht der Vermieter keine Vertragsvereinbarung zu. Der Mieter haftet bei einer von ihm verschuldeten fristlosen Kündigung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist auf den Mietausfall.
Mein Rat an Dich: Wenn Du Dich schon vorab so sehr über den künftigen Vermieter ärgerst, dann such Dir besser was anderes.
Kommt drauf an, wo er sucht und was er da sucht. Ich kann die ganze Aufregung ohnehin nicht verstehen: Je strenger der Mietvertrag desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Klauseln unwirksam sind und die gesetzliche Regelung gilt. An sich müßte man sich als Mieter über solche Verträge freuen!
Dann gilt es, die Klauseln zu sieben. Wenn ich auf eine solche Wohnung scharf wäre, würde ich ein paar Euro in die Hand nehmen und mir von einem Anwalt die sichere Unwirksamkeit der extremsten Klauseln bescheinigen lassen. Bei den übrigen lässt sich evtl.auf dem Verhandlungsweg etwas machen, und schon ist aus einem vermieterfreundlichen ein mieterfreundlicher Mietvertrag geworden.
Ich glaube nicht, dass so ein Vermieter klein beigibt. Und aus meiner Sicht wäre es auch falsch, ihm das anzutragen. Die "Gefahr" für den Mieter ist doch nicht der absurd strenge Mietvertrag, sondern der, der so eben noch zulässig ist. Beim absurd strengen Mietvertrag gilt im Zweifel doch immer die mieterfreundliche Gesetzeslage.
(7) Bei längerer Abwesenheit (länger als drei Tage) des Mieters hat er die Schlüssel an einer für den Vermieter schnell erreichbaren Stelle zu hinterlegen und dem Vermieter die Hinterlegungsstelle mitzuteilen. --> Muss das sein? Ich bin projektbedingt ab und zu 5 Tage die Woche weg.
(8) Haftung für entgangenen Mietzins bei fristloser Kündigung des Vermieters (...) --> Was ist denn mit dem Mieter, wenn dieser fristlos kündigt, wenn insb. der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? Wird dem Mieter die neue Wohnung bezahlt?
Besten Dank für Eure Hilfe!
AchillesMD
(7) ist doch ganz praktisch - auch für Dich - oder kennst Du niemanden für eine Hinterlegung?
Dazu noch ein Link: http://www.das-grundeigentum.de/ge-02.02-f.php3?id=2307
Ich hätte jetzt einfach mal die Fragen: Ist das ein gewerblicher oder privater Vermieter? Ist das ein vom Vermieter selbstbewohntes Zweifamilienhaus?
Ich sähe noch eine dritte nachdem der Fragesteller etwas Dampf abgelassen hätte:
Verhandeln.