Hallo ich kann mein haus verkaufen bestehend aus einer abgeschlossenen Wohnung einer einliegerwohnung sowie gewerblichen Anbau. Die Einliegerwohnung (abgeschlossen 20 qm ) liegt im erdgeschoß und da besteh ein lebenslanges Wohnrecht (Mann 85 jahre alt) notarielle beurkundung sowie Grundbucheintragung. Der Wohnungsberechtigte stimmt einem verkauf nicht zu er möchte von mir eine höhere Geldsumme erhalten, ansonsten stimmt er wie gesagt dem kauf nicht zu. Den zuküntigen Besitzer ist das eine Zimmer egal wenn dieses unter wohnrecht steht. Jedoch der Wohnungsberechtigte stimmt einem verkauf nicht zu. Kann er das ?