Ehefrau hat Wohnrecht im Haus der Kinder. Darf neuer Lebensgefährte einziehen?
Mann ist verstorben und hat das Haus den Kindern vererbt. Die Ehefrau hat ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauchrecht) bekommen und muß somit keine Miete an die Kinder zahlen. Sollte nun ein neuer Lebensgefährte der Ehefrau auch in das Haus einziehen, muss er dann Miete an die Kinder zahlen?
3 Antworten
Neben dem Lebensgefährten könnte sie auch eine Pflegerin mietfrei aufnehmen.
Ich denke, dass ist gleich, als wenn mein Lebenspartner zu mir ziehen würde. Wenn ich keine Miete zahle, muss das mein Partner natürlich auch nicht. Ein Vermieter darf ja auch keine zusätzliche Miete nehmen, nur weil der Freund oder Partner mit in die Wohnung zieht. Wenn ich Miete zahlen müsste, wäre es für mich dann allerdings logisch, dass der Partner sich finanziell daran beteiligt.
Ich denke sie darf Ihre Wohnung nutzen, wie sie will. Wenn es keine 1-Zi.-Wohnung ist, bei der es zu einer Überlastung kommt, dann ist es OK.
Nur die Nebenkosten müssen natürlich angeüaßt werden, denn Wasser, Warmwasser, Kanal usw. wird ja teurer bei 2 Personen.