Eigenanteil bei ambulanter oder vollstationärer Pflege?

Folgendes Problem: eine Verwandte ist vor ca. 3,5 Jahren in eine betreute Wohngemeinschaft gekommen nach Ihrem dritten Schlaganfall (war damals glaub ich Pflegegrad 3). Damals war sie noch in einem brauchbaren Gesamtzustand. Die Einrichtung ist konzipiert als Senioren-WG/betreutes Wohnen und wird ambulant abgerechnet, jeder hat ein einzelnes Zimmer, es gibt aber 24/7 Pflegekräfte vor Ort und eine umfangreiche Betreuung.

Nun ist es so, dass sie nach noch einen weiteren, vierten Schlaganfall mit der darauf folgenden Pflegestufe 4 hatte. Mittlerweile ist sie mit Pflegegrad 5 eingestuft, bettlägerig und immer noch in der selben Einrichtung, die sie natürlich jetzt mehr pflegt.

Abgerechnet wurde von Anfang an ambulant, auch jetzt noch – was bedeutet, dass kein Zuschuss zum Eigenanteil erfolgt, der nach über drei Jahren Pflege mittlerweile bei 70% (ab 2024: 75%) läge, wenn ihre Pflege als vollstationär definiert wäre.
Faktisch ist der Zustand aber, dass sie seit mehreren Jahren bettlägerig ist und vollstationär betreut wird.

Finanziell bricht das ihr das Genick, da durch Kostensteigerungen die Beiträge dermaßen hoch geworden sind, dass diese nicht mehr durch ihre Rente tragbar sind. Der Eigenanteil würde bei um ca. 1.500€ niedriger liegen – jeden Monat.

Frage: was kann man da machen?

Ist die einzige Möglichkeit, sie in ein "richtiges" Pflegeheim mit vollstationärer Pflege zu geben und dann die Zeit wieder von vorn laufen zu lassen oder kann man sich die Zeiten irgendwie noch anrechnen lassen, wenn sie nachweisbar einen höheren Pflegeaufwand hatte und faktisch stationär betreut wurde? Gibt es die Möglichkeit, im nachhinein als vollstationär abrechnen zu lassen?

Bin für zielführende Tipps jeder Art dankbar…

pflege, Pflegekosten, Eigenanteil
Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1) Es geht um eine zu pflegende Verwandte. Diese hat mittlerweile Pflegestufe 5 und ist seit dreieinhalb Jahren in einem betreuten Wohnheim.

Aufgrund der Anpassung der Löhne der Pflegekräfte sind die Pflegekosten und damit auch der Eigenanteil wie überall gestiegen. Nun die Frage: ist es nicht so, dass es seit 2022 einen staatlichen Zuschuss zu dem Eigenanteil der Pflegekosten gibt, der bei vollstationärer Pflege in den ersten drei Jahren der Pflege von anfangs 5% auf nach drei Jahren in Pflege 70% anwächst? Problem ist: der zu zahlende Eigenanteil ist bei dem Pflegeheim in dieser Zeit mehrfach angehoben worden, statt dass er in irgendeiner Form gesunken wäre, es wird scheinbar nichts weitergegeben, sondern noch weiter erhöht. Kann das sein?

Aktuell ist der seitens des Leistungsempfängers zu zahlende Eigenanteil für die Pflege bei ca 1.930€, soll aber zum 1.1.24 noch einmal um ca. 170€ auf 2.100€ angehoben werden.

Die Frage, die ich mir stelle: Wenn der Eigenanteil nach über drei Jahren mit 70% (bzw. sogar 75% ab 2024) staatlich bezuschusst wird und trotzdem noch bei 2.100€ liegt, müssten dann nicht die Gesamtkosten des Eigenanteils entweder 7.000€ betragen (2.100 : 30 x 100) oder der zu zahlende Eigenanteil deutlich niedriger liegen? Zuzüglich kommen ja noch die 2.200€ von der Pflegekasse für Pflegestufe 5 und Verhinderungspflege dazu, die auch noch abgerechnet wird (bei betreutem Wohnen?), gesamt also knapp 10.000€, pro Monat, zuzüglich Verpflegung und Unterkunft.

Wie kann das sein, läuft da was schief, habe ich einen Denkfehler drin oder was? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen? Vielen Dank…

2) Ist es rechtens, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellt? Ist das nicht eher dafür gedacht, wenn man zu Hause pflegt und für einen Zeitraum nicht selbst pflegen kann?

pflege, Pflegekasse, Pflegekosten, Zuschüsse, Eigenanteil
Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT
Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

pflege

Meistgelesene Beiträge zum Thema Pflege