Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

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Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

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Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

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Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT

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