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Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht

Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

Hallo, durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen und wird nun endlich komplett ausgetauscht. Nun stellt sich die frage wer denn zahlen muss, die Vermietung hat natürlich direkt uns die kosten zugeschoben, davon will ich mich aber sehr gerne abwenden.

Zur Erläuterung: Es war ein Windstoß, etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?). Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe ist (wir haben uns mit einem Duschvorhang natürlich beholfen, der aber kompliziertwerweise um die Ecke gehen muss wegen dem Fenster. Der innere Rahmen wurde schön mit weißer Farbe "sarniert", Vorschäden konnten wir also dadurch gar nicht sehen. Aber mal im ernst, ein intakter Holzrahmen bricht nicht so einfach wegen einem etwas festeren Windstoßes! Wurde mir von einigen auch so gesagt.

Ich suche noch die passende Argumentation diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen, da ich es nicht einsehe die eigentlich vom Vermieter zu erwartenden Renovierung jetzt auf uns Mieter zu schieben, nur weil wir in dem Moment wo es endlich mal kaputt gegangen ist die Mieter sind. So lassen sich die Renovierungskosten auch senken, denkt sich die Vermietung...

Danke für eure Antworten

Mietrecht, Schaden

Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug

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