Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht
Vorsätzlich falschen Kaufpreis bei Küchenablöse genannt -was tun?

Hallo zusammen,

ich bin vor 1 Monat umgezogen. Der neue Vermieter meinte, dass ich die Einbauküche jedoch vom Vormieter mit übernehmen müsste. Da mir die Whg sehr gut gefallen hat, und die Küche auch erst ca 4 Monate alt war (bei meinem Einzug dann 7 Monate), habe ich zugestimmt. Der Vormieter nannte mir einen Kaufpreis von 5.500,- €, zzgl. kleineren Extras wie Mülleimer/Wasserhahn/Leiste usw.. wir haben uns dann auf 4.000,- € geeinigt. Selbstverständlich war der Kaufpreis, also die genannten 5.500,- € Grundlage für meine Verhandlung. Seit dem Einzug habe ich den Vormieter, welcher nur 1 Tür weiter gezogen ist (!!!), darum gebeten mir die Rechnung und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hatte jedes Mal eine andere Ausrede und hat mich auch fast schon beschimpft, warum ich denn so paranoid sei und was ich mir davon erhoffen würde, wenn ich die Rechnung bekäme!?!? Das war schon sehr seltsam. Da er sich weiterhin vehement geweigert hat, er hätte keine Zeit sich um so einen Dreck zu kümmern usw, habe ich den Vermieter mit eingeschaltet. Die beiden haben sich immer gut verstanden, und sind immer noch in Kontakt. Ja, jetzt habe ich die Rechnung endlich bekommen - und der Kaufpreis betrug nicht 5.500,- , sondern 4.450,- € !!! Er hat mich also einfach über den Tisch gezogen und mich belogen! Kein Wunder also, dass er mir die Rechnung nicht zeigen wollte. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass er sich um 1.000,- € "vertan" hat, und wir darüber reden müssen. Aber er streitet alles ab und meint, es gäbe hier nichts zu bereden, und die Sache sei gelaufen.

Er wohnt nur 1 Tür weiter, und der Gedanke, dass er mich so dreist belogen und eiskalt betrogen hat, ist unerträglich. Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern? Denn, ich hätte niemals 4.000,- € für eine 7 Monate alte Küche gezahlt, die nur 4.450,- € gekostet hat. Das ist in meinen Augen ein glasklarer Betrug, oder täusch ich mich da?

Vielen Dank im Voraus für eure Tips / Ratschläge

Mietrecht, Kaufpreis, Betrug oder nicht

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