Hallo, ich habe eine neue Wohnung gemietet, zu der eine Garage gehört. Es ist eine Doppelgarage ohne Trennwand zur Nachbar-Seite. Ich habe bei meinem ersten Besuch mein Garagentor offen gelassen, da ich nur kurz was holen wollte. Als ich wieder kam, war das Tor zu. Darf mein Nachbar einfach mein Garagentor zumachen? Oder gibt es eine Verpflichtung, die besagt, dass ich mein Tor zu schließen habe, wenn Fremde eintreten könnten und Zugang zum Auto des Nachbarn hätten?
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